Ein 62-jähriger Deutscher wurde am 16. September 2026 am Hauptbahnhof Bad Kreuznach kontrolliert. Ein offener Haftbefehl wegen Diebstahls führte zur Verhaftung und einer Freiheitsstrafe von 22 Tagen.
Haftbefehl bei Personenkontrolle am Hauptbahnhof Bad Kreuznach festgestellt

Bad Kreuznach (ost)
Am 16. September 2026 wurde ein 62-jähriger Deutscher gegen 17:35 Uhr am Hauptbahnhof Bad Kreuznach von Beamten der Bundespolizei überprüft. Während der Identitätsprüfung stellten die Polizisten fest, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen Diebstahls vorlag. Da der 62-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 792 Euro, die im Haftbefehl festgesetzt war, nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen in die JVA Rohrbach gebracht.
Quelle: Presseportal








