In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird Halloween gefeiert. Kinder verkleiden sich und ziehen von Haus zu Haus. Halloween soll ein Spaß sein, aber Vorsicht vor strafrechtlichen Konsequenzen!
Halloween: Regeln und Konsequenzen
Trier (ost)
Halloween, der Trend aus den Vereinigten Staaten, ist auch schon lange bei uns angekommen. Am Abend vom 31. Oktober bis zum 1. November wird Halloween gefeiert.
Kinder verkleiden sich oft besonders gruselig als Vampire, Clowns oder Geister und gehen von Tür zu Tür. „Süßes, sonst gibt´s Saures!“ ist einer der bekanntesten Sprüche, sobald die Haustüren geöffnet werden. Wer keine Süßigkeiten geben möchte, wird Opfer eines Streichs.
Halloween soll ein Vergnügen für alle sein, Jung und Alt. Man sollte jedoch aufpassen, da bei zu übertriebenen Streichen strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten.
Einfaches Erschrecken von Menschen ist nicht unbedingt strafbar. Wenn jedoch jemand beim panischen Weglaufen verletzt wird, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.
Auch das spielerische Beschmieren von Hauswänden oder anderen Gegenständen ist rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung und führt zu einer Anzeige.
Vorsicht ist geboten, wie immer bei berauschenden Substanzen wie Alkohol oder Cannabis! Beim Konsum sollten alle Arten von Fahrzeugen, Fahrrädern oder E-Scootern, besser stehen bleiben.
Das Tragen von Waffen und das Drohen mit Waffen ist kein Spaß, sondern eine Straftat und erfordert ein polizeiliches Eingreifen. Es wird daher auch empfohlen, keine täuschend echten Waffen (Anscheinswaffen) mitzuführen, da dies schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Die Polizei gibt folgenden Rat:
Quelle: Presseportal