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Hatzenbühl: Verkehrsführung Sandbahnrennen 29.05.2025

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat eine verkehrsbehördliche Anordnung für das Rennen erlassen. Straßensperrungen und Einbahnstraßenregelungen sind zu beachten.

Foto: unsplash

Herxheim (ost)

Die Gemeindeverwaltung Herxheim hat als zuständige Verkehrsbehörde folgende verkehrsrechtliche Anordnung für das Sandbahnrennen am 29.05.2025 erlassen:

1. Die K 44 Herxheim – Hatzenbühl wird ab dem „Herxheimer Wald“ bis zum Ortseingang Hatzenbühl von 08:00 bis 13:00 Uhr vollständig gesperrt. Das Parken ist auf der Hatzenbühler Straße (zwischen St.-Christophorusstraße und Herxheimer Wald) gestattet. Die K 44 Herxheim – Hatzenbühl wird von der Zufahrt zum Parkplatz der Firma Möbel-Ehrmann in Richtung Hatzenbühl von 13:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung zur Einbahnstraße (Richtung Herxheim nach Hatzenbühl) erklärt.

2. Die Ortsrandstraße „Süd-West“ wird von dem Kreisverkehr L542 bis zum Kreisverkehr L493 in Fahrtrichtung Westen zur Einbahnstraße erklärt.

3. Die Ortsrandstraße „Süd-Ost“ wird von der Einmündung der Siedlungsstraße bis zur Einmündung „Am Gäxwald“ in West-Ost-Richtung zur Einbahnstraße erklärt.

4. Die Siedlungsstraße wird von der Einmündung Am Kleinwald in Nord-Süd-Richtung zur Einbahnstraße erklärt.

Quelle: Presseportal

nf24