Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat eine verkehrsbehördliche Anordnung für das Rennen erlassen. Straßensperrungen und Einbahnstraßenregelungen sind zu beachten.
Hatzenbühl: Verkehrsführung Sandbahnrennen 29.05.2025
Herxheim (ost)
Die Gemeindeverwaltung Herxheim hat als zuständige Verkehrsbehörde folgende verkehrsrechtliche Anordnung für das Sandbahnrennen am 29.05.2025 erlassen:
1. Die K 44 Herxheim – Hatzenbühl wird ab dem „Herxheimer Wald“ bis zum Ortseingang Hatzenbühl von 08:00 bis 13:00 Uhr vollständig gesperrt. Das Parken ist auf der Hatzenbühler Straße (zwischen St.-Christophorusstraße und Herxheimer Wald) gestattet. Die K 44 Herxheim – Hatzenbühl wird von der Zufahrt zum Parkplatz der Firma Möbel-Ehrmann in Richtung Hatzenbühl von 13:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung zur Einbahnstraße (Richtung Herxheim nach Hatzenbühl) erklärt.
2. Die Ortsrandstraße „Süd-West“ wird von dem Kreisverkehr L542 bis zum Kreisverkehr L493 in Fahrtrichtung Westen zur Einbahnstraße erklärt.
3. Die Ortsrandstraße „Süd-Ost“ wird von der Einmündung der Siedlungsstraße bis zur Einmündung „Am Gäxwald“ in West-Ost-Richtung zur Einbahnstraße erklärt.
4. Die Siedlungsstraße wird von der Einmündung Am Kleinwald in Nord-Süd-Richtung zur Einbahnstraße erklärt.
Quelle: Presseportal