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Hessen: Durchsuchungen und Vollstreckung von Haftbefehlen

10 Haftbefehle und mehr als 100 Durchsuchungsbeschlüsse wegen des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und Schwarzarbeit wurden vollstreckt.

Foto: unsplash

Hessen (ost)

10 Haftbefehle und mehr als 100 Durchsuchungsbeschlüsse wegen des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, Urkundenfälschung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vollstreckt.

Gemeinsam sind Bundespolizei (BPOL) und Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen eine mutmaßliche Bande von Schleusern vorgegangen, die Arbeitnehmende beschäftigten, ohne Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen zu entrichten. Für die Ermittlungen wurde die Gemeinsame Ermittlungsgruppe “Purgatio” zwischen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Berlin und dem Hauptzollamt Berlin eingerichtet.

Am Mittwoch, dem 30. September 2026 wurden mit circa 2.200 Einsatzkräften der BPOL und FKS unter anderem in Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zahlreiche Wohnungen, Wohnunterkünfte, Firmen und Hotels durchsucht. Insgesamt umfasste die Maßnahme 104 Durchsuchungsobjekte. Des Weiteren wurden 10 Haftbefehle vollstreckt. Unabhängig von den hier geführten Ermittlungen hat die österreichische Finanzpolizei ebenfalls in Hotels Prüfmaßnahmen durchgeführt, welche derzeit noch andauern.

Bislang richten sich die Ermittlungen gegen 23 Beschuldigte im Alter 31 bis 59.

Der 50-jährige Hauptbeschuldigte und Kopf der mutmaßlichen Bande soll ausländische Arbeitnehmende gezielt nach Deutschland eingeschleust und sie anschließend im gesamten Bundesgebiet für Arbeiten im Reinigungsgewerbe eingesetzt haben.

Er soll insoweit seit 2022 mit 22 weiteren Bandenmitgliedern dauerhaft und arbeitsteilig zum Zwecke der Gewinnmaximierung zusammengearbeitet haben.

Die mutmaßliche Bande soll darüber hinaus einer Vielzahl von Arbeitnehmenden aus Osteuropa (zum Beispiel aus der Ukraine und Georgien) Hilfe beim unerlaubten Aufenthalt geleistet und sie beherbergt haben. Dabei sollen gefälschte Urkunden und Ausweise zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet worden sein.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen die den Arbeitnehmenden gezahlten Löhne in einem auffallenden Missverhältnis zur tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung gestanden haben. Im Vergleich zu deutschen Arbeitnehmenden sollen sie bei schlechteren Arbeitsbedingungen geringer bezahlt worden sein.

Von Serviceunternehmen, die die Täter mutmaßlich selbst gegründet haben, sollen Scheinrechnungen erstellt und anschließend in den aktiv tätigen Unternehmen verbucht worden sein. Hierdurch sollen extrem hohe Bargeldbewegungen und die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse verschleiert worden sein.

Die Arbeitnehmenden sollen zum Schein bei vermeintlichen Subunternehmen angemeldet und die Bargelder aus den betriebenen Unternehmen veruntreut sowie bestehende Buchführungspflichten verletzt worden sein.

Weiterhin sollen in kurzen Zeitabständen verschiedene Unternehmen, hier insbesondere die vermeintlichen Nachunternehmen, gegründet, wieder aufgelöst bzw. verkauft oder Anschriften über Bundeslandgrenzen hinweg verlegt worden sein. Dies erweckt den Verdacht, dass gezielt versucht worden sein könnte, die üblichen Prüfzeiträume der Steuer- und Sozialversicherungsbehörden zu unterlaufen.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ordnete 50 Vermögensarreste in einer Gesamthöhe von 106 Mio. Euro an, von denen am Mittwoch eine Vielzahl vollstreckt werden konnte.

Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen trafen die Einsatzkräfte von FKS und Bundespolizei mehrere Personen an, bei denen der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes und der unerlaubten Arbeitsaufnahme bestand. Es wurden insoweit gesonderte Ermittlungsverfahren gegen diese eingeleitet.

Die Einsatzkräfte von BPOL und FKS konnten ferner im Rahmen der Durchsuchungen umfangreiches Beweismaterial sicherstellen. Darunter befinden sich unter anderem Dokumente, Speichermedien und Mobiltelefone, welche durch die Ermittlerinnen und Ermittler der gemeinsamen Ermittlungsgruppe nun ausgewertet werden.

Die zehn aufgrund eines Haftbefehls festgenommenen Beschuldigten werden den zuständigen Haftrichtern zwecks Verkündung der Haftbefehle vorgeführt.

Die Ermittlungen zum Sachverhalt und den Tatbeteiligungen dauern an.

Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der Generalzolldirektion bekräftigte: “100 vollstreckte Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste von mehr als 100 Millionen Euro zeigen eindrucksvoll, dass den Ermittlerinnen und Ermittlern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Bundespolizei heute ein empfindlicher Schlag gegen die Organisierte Kriminalität gelungen ist. Wir haben die Täter dort getroffen, wo es wehtut: beim Geld. Im Gebäudereinigungsgewerbe stellt der Zoll wiederholt illegale Netzwerke aus Schein- und Nachunternehmen fest, die auf ganze “Pools” von illegal beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugreifen. Dieses Phänomen reicht von der klassischen Hotelreinigung bis hin zur Reinigung von Sanitäranlagen. Der Zoll setzt gemeinsam mit seinen Partnerbehörden auch fortgesetzt alles daran, diese kriminellen Strukturen zu zerschlagen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu stoppen.”

Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin, Carsten Glade: “Dieser eindrucksvolle Ermittlungserfolg ist ein Schlag gegen die mit Schleusungen verbundene banden- und gewerbsmäßige Arbeitsausbeutung. Ein herausragender, gemeinsamer Einsatz von Zoll und Bundespolizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft Berlin, welcher die Bedeutung einer professionellen und effektiven behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität hervorhebt. Das nachhaltige Zerschlagen dieser Strukturen, setzt ein klares Zeichen gegen die skrupellose Ausnutzung von Menschen in finanzieller Notlage.”

Die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Berlin, Ingrid Jaeger: “Nur die hervorragende Zusammenarbeit mit den Ermittlern des Hauptzollamtes Berlin und der Bundespolizei hat diesen herausragenden Einsatz möglich gemacht. Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.”

HINWEIS auf eine Pressekonferenz

Am Vormittag, dem 1. Oktober 2026 findet um 11:00 Uhr im Hauptzollamt Berlin die Pressekonferenz zur BAO “Purgatio” statt.

Im Rahmen dieser Pressekonferenz werden die Staatsanwaltschaft Berlin, die Bundespolizei und der Zoll über die Hintergründe und den aktuellen Sachstand der BAO “Purgatio” informieren.

Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Pressekonferenz ist bis zum 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, per E-Mail an Presse.HZA-Berlin@zoll.bund.de möglich.

Anfahrt/Zugang:

Die Anfahrt zum Hauptzollamt Berlin erfolgt einzig über den Columbiadamm 5. Im Innenhof steht eine geringe Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Nutzen Sie bitte auch die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Zugang zum Konferenzraum ist ab 10:00 Uhr möglich. Wir bitten darum, erforderliche Aufbauarbeiten bis spätestens 10:45 Uhr abzuschließen, damit die Pressekonferenz um 11:00 Uhr beginnen kann.

Quelle: Presseportal

nf24