Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und die Bundespolizei haben drei Tatverdächtige festgenommen und Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.
Hessen: Verdacht des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Prostitution
Koblenz, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt, Bischofsheim, Mainz-Kostheim, Ludwigshafen am Rhein (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Bundespolizei:
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve -, die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt/Main und die Steuerfahndung des Finanzamts Darmstadt haben am 17.10.2024 in einem umfangreichen Ermittlungskomplex Wohn- und Geschäftsräume sowie einen Bordellbetrieb in Hessen durchsucht und drei Verdächtige festgenommen. Das Verfahren, das wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung und der versuchten Strafvereitelung geführt wird, richtet sich gegen vier Beschuldigte.
Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt und Bischofsheim statt. Die Festnahmen, die aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Darmstadt erfolgten, wurden in Mainz-Kostheim, Ginsheim-Gustavsburg und Ludwigshafen am Rhein vollzogen.
Bei den drei festgenommenen Verdächtigen handelt es sich um zwei chinesische Staatsbürger im Alter von 51 bzw. 44 Jahren und einen deutschen Staatsbürger im Alter von 69 Jahren. Sie werden dringend verdächtigt, zwischen Januar und Juni 2024 zwölf Frauen aus der Volksrepublik China als Prostituierte beschäftigt und beherbergt zu haben, obwohl diese nicht über Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik verfügten.
Die 51-jährige Verdächtige soll den Bordellbetrieb geleitet haben. Zu ihren Aufgaben gehörten die Anmietung der Tageszimmer, die Festlegung von Preisen, die Überwachung der Gesamtumsätze, die Preisverhandlungen mit Kunden, die Koordination von Haus- und Hotelbesuchen sowie die Veröffentlichung von Anzeigen.
Die 44-jährige Verdächtige soll die 59 Jahre alte Verdächtige zeitweise bei der Geschäftsführung vertreten haben und außerdem als Telefonistin für die Annahme von Anrufen der Kunden zuständig gewesen sein.
Dem 69-jährigen Verdächtigen wird vorgeworfen, die Prostituierten zu Haus- und Hotelbesuchen gefahren, sie mit Einkäufen versorgt und Anzeigen auf Erotikplattformen geschaltet zu haben. Ihm wird auch vorgeworfen, Kontakt zu dem vierten Verdächtigen aufgenommen zu haben, einem 62-jährigen deutschen Staatsbürger, der Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde in Hessen ist, um über bevorstehende Kontrollen der Tageszimmer im Voraus informiert zu werden. Im Frühjahr 2024 soll er mehrmals telefonisch über tatsächliche oder vermeintliche Kontrollen des Ordnungsamts, der Polizei und des Zolls informiert worden sein, um die illegal anwesenden Prostituierten rechtzeitig verstecken zu können.
Allen Verdächtigen war bekannt, dass die beschäftigten Prostituierten nicht über Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik verfügten.
Der 51-jährigen Verdächtigen wird zusätzlich vorgeworfen, seit 2019 Sozialabgaben und Steuern in ihrem Bordellbetrieb hinterzogen zu haben, wodurch ein Gesamtsozialversicherungsschaden von rund 190.000 Euro, ein Umsatzsteuerschaden von rund 230.000 Euro und ein Lohnsteuerschaden von rund 100.000 Euro entstanden sein sollen.
An den heutigen Einsatzmaßnahmen waren 205 Beamte unter der Leitung der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt/Main und sieben Beamte der Steuerfahndung des Finanzamts Darmstadt beteiligt.
Im Rahmen der umfangreichen Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Mobiltelefone und Datenträger, sichergestellt. Zur Abschöpfung von Gewinnen aus mutmaßlichen Straftaten wurden aufgrund eines Arrestbeschlusses des Amtsgerichts Darmstadt Vermögenswerte, insbesondere Bargeld und Schmuck, sichergestellt.
Die drei festgenommenen Verdächtigen werden heute und morgen dem Haftrichter am Amtsgericht Darmstadt vorgeführt, der über die Vollstreckung der Haftbefehle entscheiden wird.
Quelle: Presseportal