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Kaiserslautern: Unbekannter verletzt Kind

Ein Mann griff ein Kind in der Steinstraße an, verletzte es und flüchtete vor der Polizei. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Kaiserslautern zu melden.

Foto: Depositphotos

Kaiserslautern (ost)

Ein unbekannter Mann griff am Mittwochmorgen in der Steinstraße ein Kind körperlich an, als es mit Freunden auf dem Weg zur Schule war.

Den bisherigen Informationen zufolge, begrüßten die Kinder den Erwachsenen, als sie vorbeigingen. Der Mann reagierte aggressiv, schrie die Kinder an und verfolgte sie, als sie aus Angst in Richtung Unionsplatz flüchteten. Laut den Aussagen der Kinder holte der Mann sie ein, zog den elfjährigen Jungen am Schulrucksack zu Boden, griff ihn körperlich an und verletzte das Kind.

Zwei andere Schüler alarmierten einen Passanten, der den Kindern zu Hilfe eilte. Der Täter verließ den Ort noch bevor die Polizei eintraf. Die Beamten haben Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet und suchen nun nach Zeugen des Vorfalls. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0631 369-14199 mit der Polizei Kaiserslautern in Verbindung zu setzen. |erf

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Rheinland-Pfalz für 2022/2023

Die Mordraten in Rheinland-Pfalz zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 68 Fälle registriert, wobei 67 davon gelöst wurden. Es gab insgesamt 80 Verdächtige, darunter 71 Männer und 9 Frauen. 34 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2023 wurden 56 Fälle von Mord gemeldet, wobei alle Fälle gelöst wurden. Es gab 68 Verdächtige, davon 54 Männer und 14 Frauen. 26 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 68 56
Anzahl der aufgeklärten Fälle 67 56
Anzahl der Verdächtigen 80 68
Anzahl der männlichen Verdächtigen 71 54
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 9 14
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 34 26

Quelle: Bundeskriminalamt

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