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Karlsruhe: Festnahme eines mutmaßlichen IS-Mitglieds

Die Bundesanwaltschaft hat gestern einen irakischen Staatsangehörigen in Leipzig festnehmen lassen, der sich als Jugendlicher der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ angeschlossen haben soll.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am gestrigen Tag (18. März 2026) wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2026

der irakische Staatsbürger Rakan A.

in Leipzig von Beamten des Bundeskriminalamts festgenommen.

Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife sowie als Heranwachsender (§§ 1, 3, 105 JGG) Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) war.

Im Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt vorgeworfen:

Rakan A. schloss sich spätestens im Sommer 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Bis März 2017 war er bei verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation tätig.

Heute wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete.

Quelle: Presseportal

nf24