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Koblenz: Konsentiertes Kontrollverfahren der Bundespolizei auf der BAB 8

Im Zuge der flexibleren Handhabung der Schengen-Binnengrenzkontrollen haben Luxemburg und Deutschland ein gemeinsames Einsatzverfahren vereinbart, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.

Foto: Depositphotos

Koblenz, Saarbrücken, Perl, Schengen (ost)

Im Rahmen der flexibleren Handhabung der vorübergehend wiedereingeführten Schengen-Binnengrenzkontrollen auf der Bundesautobahn (BAB) 8 haben sich die Großherzogliche Polizei Luxemburg und die Bundespolizeidirektion Koblenz auf ein gemeinsames Einsatzverfahren geeinigt, um die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Rahmen der Möglichkeiten weiter zu reduzieren, wie von den Innenministern von Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt.

Selbst während der verkehrlichen Einschränkungen im Bereich der Moselbrücke bei Schengen (Niederlassung West der Autobahn GmbH: https://www.autobahn.de/betrieb-verkehr/verkehrsmeldung/a8-verkehrliche-einschraenkungen-im-bereich-der-moselbruecke-bei-schengen-update) werden die Schengen-Binnengrenzkontrollen auf deutschem Gebiet hinter der Grenzbrücke fortgesetzt, um zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland beizutragen. Die zuständigen Polizeibehörden von Luxemburg und Deutschland haben sich auf ein vorübergehendes Einsatzverfahren geeinigt, das es der Bundespolizei ermöglicht, kontrollrelevante Fahrzeuge frühzeitig auf luxemburgischem Territorium zu identifizieren und diese abseits der BAB 8 auf deutschem Gebiet zu überprüfen. Dadurch entfällt die Einspurigkeit und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h, die durch die Grenzkontrolle verursacht wurde. Die zu kontrollierenden Fahrzeuge werden vom fließenden Verkehr auf den Kontrollort am Parkplatz Moseltal geleitet.

Durch dieses abgestimmte Verfahren wird die polizeiliche Zusammenarbeit mit Luxemburg weiter gestärkt.

Ab dem 1. August 2025 wird dieses vorübergehende innovative Verfahren angewendet und kontinuierlich evaluiert.

Anmerkungen:

Dieses temporäre Alternativverfahren betrifft ausschließlich die Kontrollen der Bundespolizei auf der BAB 8 und hat keine Auswirkungen auf die übrigen Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen.

Dies hat auch keine Auswirkungen auf die Rückführung von Personen, denen die Einreise nach Deutschland verweigert wird.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023

Im Jahr 2023 gab es insgesamt 140161 Verkehrsunfälle in Rheinland-Pfalz. Davon waren 13630 Unfälle mit Personenschaden, was 9.72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5625 aus, was 4.01% ausmacht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren 897, was 0.64% entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 120009, was 85.62% ausmacht. In innerorts gelegenen Ortslagen gab es 9397 Unfälle (6.7%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 6632 (4.73%) und auf Autobahnen 1554 (1.11%). Es gab insgesamt 134 Getötete, 2545 Schwerverletzte und 14904 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 140.161
Unfälle mit Personenschaden 13.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 5.625
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 897
Übrige Sachschadensunfälle 120.009
Ortslage – innerorts 9.397
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 6.632
Ortslage – auf Autobahnen 1.554
Getötete 134
Schwerverletzte 2.545
Leichtverletzte 14.904

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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