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Kontrollen der Polizei Andernach von E-Scootern

In der letzten Woche führte die Polizei Andernach Kontrollen von E-Scootern durch. Dabei wurden mehrere Verstöße festgestellt und entsprechende Anzeigen erstattet.

Foto: Depositphotos

Andernach (ost)

Zurückliegend haben wir bereits angekündigt, wiederkehrende Kontrollmaßnahmen in Zusammenhang mit E-Scootern und Fahrradfahrern im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt und dem näheren Umfeld durchzuführen. Es folgt ein Rückblick auf die vergangenen Woche.

Am 26.07.2026 wurde der Polizei Andernach gegen 15:00 Uhr im Bereich der Bahnhofstraße eine Gruppe junger E-Scooter-Fahrer gemeldet, welche mit überhöhter Geschwindigkeit fahren und rücksichtsloses Verhalten zeigen würde. Ein E-Scooter soll außerdem nicht über das erforderliche Versicherungskennzeichen verfügen. Bei Eintreffen der Streifenwagenbesatzung flüchtete ein E-Scooter-Fahrer, während die anderen Personen und Fahrzeuge kontrolliert werden konnten.

Etwa eine Stunde später wurde eine weitere Gruppe junger E-Scooter-Fahrer in der Eisengasse gemeldet, welche ein ähnliches Verhalten zeigte. Auch hier erfolgte eine Kontrolle, wobei ein E-Scooter-Fahrer erneut die Flucht ergriff, als die Polizei eintraf. Durch weitere Ermittlungen konnte der Geflüchtete identifiziert werden. Es handelte sich dabei um denjenigen, welcher bereits bei der Kontrolle in der Bahnhofstraße geflüchtet ist. Es stellte sich heraus, dass der E-Scooter nicht versichert war und darüber hinaus von dem Kind gar nicht hätte im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden dürfen. Entsprechende Anzeigen wurden auch gegen die Erziehungsberechtigten gefertigt.

Am 28.07.2026 führten uniformierte Beamte der Polizei Andernach weitere Kontrollen in der Fußgängerzone in der Innenstadt durch. Erfreulicherweise konnten nur zwei Verstöße durch das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern festgestellt werden.

„Die regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass wir Bürgerbeschwerden ernst nehmen. Die Nutzung von E-Scootern hat in den letzten Jahren zugenommen. Wir möchten durch unsere Kontrollen verhindern, dass gefährliche Situationen überhaupt entstehen und an die Einhaltung von Verkehrsregeln erinnern. Deshalb erfolgen grundsätzlich auch keine mündlichen Verwarnungen bei Fehlverhaltensweisen, sondern es werden Bußgelder erhoben, um das konsequente Vorgehen zu unterstreichen.“, so Polizeioberrat Martin Hoch, Leiter der Polizeiinspektion Andernach.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140.161 Unfälle. Davon endeten 13.630 Unfälle mit Personenschaden, was 9,72% aller Unfälle entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5.625 Fälle aus, was 4,01% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 897 Fällen oder 0,64% vertreten. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 120.009 Fälle, was 85,62% aller Unfälle ausmacht. Innerorts ereigneten sich 9.397 Unfälle (6,7%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 6.632 Fälle (4,73%) und auf Autobahnen 1.554 Fälle (1,11%). Insgesamt gab es 134 Getötete, 2.545 Schwerverletzte und 14.904 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 140.161
Unfälle mit Personenschaden 13.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 5.625
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 897
Übrige Sachschadensunfälle 120.009
Ortslage – innerorts 9.397
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 6.632
Ortslage – auf Autobahnen 1.554
Getötete 134
Schwerverletzte 2.545
Leichtverletzte 14.904

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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