Polizeiaktion gegen Zwangsprostitution in Landauer Massagesalon. Beweismittel sichergestellt, Ermittlungen dauern an.
Landau in der Pfalz: Durchsuchungsmaßnahmen bei illegaler Prostitution
Landau/Kreis Germersheim (ost)
Gemeinsame Bekanntgabe der Staatsanwaltschaft Landau (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
Im Namen der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz haben Polizeibeamte der Kriminaldirektion Ludwigshafen und der Kriminalinspektion Landau am Dienstagmorgen (22.07.2025) Durchsuchungsbeschlüsse in einem Massagesalon in Landau und einer Wohnung im Kreis Germersheim vollstreckt. Der Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Zwangsprostitution gegen die 43-jährige Inhaberin des Salons. Es wird behauptet, dass sie Anfang Mai 2025 zwei junge Frauen im Alter von 15 und 17 Jahren gezwungen hat, sexuelle Handlungen an Kunden des Salons vorzunehmen. Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel wie Handys und etwa 26.000 Euro Bargeld sichergestellt. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei dauern an.
Der Verdacht der Zwangsprostitution gegen die beiden Minderjährigen ergibt sich in diesem Fall unabhängig von der tatsächlichen Ausnutzung von persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslagen oder der Hilflosigkeit der Opfer allein aufgrund ihres Alters zum Zeitpunkt der Tat. Der Tatbestand der Zwangsprostitution ist bereits erfüllt, wenn Personen unter 21 Jahren zur Prostitution gezwungen werden, ohne die zuvor beschriebenen Umstände. Diese Strafvorschrift soll dem besonderen Schutzbedarf junger Menschen gerecht werden, dessen Verletzung in diesem Fall im Raum steht.
Prostitution ist grundsätzlich legal in Deutschland. Verboten ist Prostitution nur, wenn eine entsprechende Verordnung (die sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an denen Prostitution verboten ist, z. B. zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands, wie auf Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Orten. Diese Verordnung regelt auch, dass Prostitution in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern im ehemaligen Bezirk Rheinhessen-Pfalz vollständig verboten ist. Dies betrifft auch die Stadt Landau.
Quelle: Presseportal