Beamte der Schwerlastkontrollgruppe entdeckten zwei aktuelle Fahndungen bei einem bulgarischen Fahrer, der eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden konnte.
Landkreis Bernkastel-Wittlich: Verstöße bei Kontrolle auf Rastanlage Eifel-West

Niederöfflingen/Steinebrück/A-1/A-60 (ost)
Gestern führten Polizeibeamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier zusammen mit dem Veterinäramt (Lebensmittelkontrolle) der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kontrollen mit Schwerpunkt Lebensmittelrecht auf der Rastanlage Eifel-West an der A-1 durch. Erfreulicherweise wurden keine Verstöße in Bezug auf die kontrollierten Lebensmitteltransporte festgestellt. Ein bulgarischer Staatsbürger, der in Nordrhein-Westphalen lebt, hatte jedoch kein Glück bei der Kontrolle. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen den Fahrer zwei aktuelle Fahndungen vorlagen. Zum einen gab es einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Urkundenfälschung. Hier konnte die Haftstrafe durch Zahlung von ca. 900 Euro vermieden werden. Außerdem war die Fahrerlaubnis des Mannes ebenfalls ausgesetzt und wurde von den Beamten sichergestellt und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Der Fahrer konnte die Haft vermeiden, musste jedoch seinen Führerschein abgeben und wird nun wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis untersucht. Ebenso wird gegen den Verantwortlichen des Unternehmens ermittelt, weil er das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis zugelassen hat. Außerdem werden Kontrollberichte wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten bei der zuständigen Gewerbeaufsicht eingereicht. Der Lieferwagen wurde später von einem Ersatzfahrer weitergeführt.
Bei derselben Kontrolle stoppten die Beamten einen luxemburgischen Holztransporter, der mit 4 m langen Buchenstämmen unterwegs zum Sägewerk in Belgien war. Schon die Anzeigen des Lastwagens deuteten auf eine Überladung hin. Bei einer nachfolgenden Wägung mit polizeieigenen Radlastwaagen wurde ein Gesamtgewicht von 46,6 Tonnen statt der erlaubten 40 Tonnen festgestellt. Neben der Überladung wurde auch festgestellt, dass der Lastwagenzug mit gemessenen 4,12 m zu hoch war. Erlaubt sind hier nur 4 m Höhe. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Teil der Stämme wurde umgeladen, um das zulässige Gesamtgewicht und die erlaubte Gesamthöhe des Holztransports zu erreichen. Danach konnte die Fahrt fortgesetzt werden. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen das verantwortliche Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet, um den Frachterlös einzuziehen. Heute Morgen kontrollierten die Beamten auf der BAB A-60 bei Steinebrück einen belgischen Lastwagenzug, der mit Pferdedung beladen war. Nicht zum ersten Mal stellten die Beamten bei einem Lastwagenzug dieses Unternehmens fest, dass er zu lang war. Anstatt der erlaubten 18,75 m war der Lastwagenzug 19,20 m lang. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Anhänger vor Ort zurückgelassen. Dieser wird später mit einem kürzeren Lastwagen abgeholt und nach Belgien gebracht. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und auch gegen das Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet, um den Frachterlös einzuziehen.
Quelle: Presseportal








