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Lernfahrerlaubnis bei Kontrolle in Bad Kreuznach vorgelegt

Das britische Dokument war seit dem 2. Oktober 2025 abgelaufen und berechtigte nicht zum Fahren in Deutschland. Gegen die 33-Jährige wurde am 8. November 2026 ein Strafverfahren eingeleitet.

Foto: unsplash

Bad Kreuznach (ost)

Gegen 00:31 Uhr am Sonntag, dem 8. November 2026, überprüften Beamte der Polizeiinspektion Bad Kreuznach in der Wilhelmstraße in Bad Kreuznach eine 33-jährige Autofahrerin.

Die Frau zeigte bei der Überprüfung eine britische Lernfahrerlaubnis vor. Diese erlaubt in Deutschland nicht das Führen von Kraftfahrzeugen und war außerdem seit dem 2. Oktober 2025 nicht mehr gültig. Die Frau, die seit 2017 in Deutschland lebt, gab an, nicht gewusst zu haben, dass sie mit dem Dokument hierzulande kein Auto fahren dürfe. Daraufhin wurde ihr die Weiterfahrt untersagt.

Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis leiteten die Beamten gegen die 33-Jährige ein Strafverfahren ein.

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass der bloße Besitz eines ausländischen Lernführerscheins nicht dazu berechtigt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Wer unsicher ist, sollte sich vor Fahrtantritt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Quelle: Presseportal

nf24