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Ludwigshafen am Rhein: Testkäufe in Ludwigshafen

Ludwigshafener Betriebe wurden auf Jugendschutzgesetz-Verstöße überprüft, Verstöße bei drei Geschäften festgestellt

Foto: unsplash

Ludwigshafen (ost)

Am Mittwoch, dem 06.05.2026, wurden zwischen 14:00 und 16:00 Uhr Testkäufe zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes in verschiedenen Kiosken in den Stadtteilen Mitte und Nord von der Gemeinsamen Sachgebiet Jugendkriminalität der Polizeidirektion Ludwigshafen mit Unterstützung des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Ludwigshafen, dem Bereich Jugendförderung und Schülern der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung durchgeführt.

Der Fokus lag auf der ordnungsgemäßen Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, E-Zigaretten, CBD-Blüten und -Rauchprodukten. Während des Einsatzes wurden in drei der zehn überprüften Geschäfte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes festgestellt. In diesen Fällen wurden die altersbeschränkten Produkte ohne die erforderliche Identitätsprüfung an die Jugendlichen verkauft. Gegen das betroffene Verkaufspersonal sowie die jeweiligen Geschäftsinhaber wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Abgabe von Suchtmitteln in der Öffentlichkeit. Ziel dieser Vorschriften ist es, Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken durch den Konsum von Alkohol und Tabak zu schützen. Verkaufsstellen und Gastronomiebetriebe sind gesetzlich verpflichtet, das Alter der Käufer mittels Lichtbildausweisen zu überprüfen. Die Polizei und die kommunalen Behörden führen regelmäßig gemeinsame Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung dieser Sorgfaltspflicht durch.

Quelle: Presseportal

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