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Ludwigshafen: Fahren ohne Versicherungsschutz

Polizei sichert E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen. Strafverfahren eingeleitet. Gesetzliche Versicherungspflicht für E-Scooter im Straßenverkehr.

Foto: unsplash

Ludwigshafen (ost)

Am 04.05.2026 um etwa 14:15 Uhr überprüften Beamte eine Fahrerin mit einem Elektroroller in der Maudacher Straße in Ludwigshafen. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass am Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Außerdem konnte die Fahrerin keine gültige Versicherung nachweisen. Der Elektroroller wurde daher vorsorglich beschlagnahmt. Es wurde ein Strafverfahren wegen des fehlenden Versicherungsschutzes eingeleitet.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass für Elektroroller eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Elektroroller dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Verstöße dagegen sind strafbar und werden entsprechend bestraft.

Quelle: Presseportal

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