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Ludwigshafen: Polizeilicher Schusswaffengebrauch gegen einen Hund

Ein Hund wurde versehentlich von der Polizei angeschossen, was zu seinem Tod führte. Die Ermittlungen zur Klärung des Vorfalls wurden eingeleitet.

Foto: unsplash

Ludwigshafen (ost)

Zusatz zur Pressemitteilung vom 11.10.2026: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/6368826

Basierend auf den bisherigen Untersuchungen zeigt sich der aktuelle Stand der Dinge wie folgt:

Am Samstag, den 10.10.2026, gegen 20:20 Uhr, soll ein Unbekannter einen Angestellten einer Gaststätte in der Kallstadter Straße mit einer Pistole bedroht haben. Bevor die Polizeikräfte eintrafen, flüchtete der Verdächtige mit seinem Hund.

Gegen 20:40 Uhr versuchten Polizeibeamte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen einen 36-jährigen Mann mit seinem Hund auf einem dunklen Parkplatz in der Batschkastraße als möglichen Verdächtigen zu überprüfen.

Weil die Beamten nach einem bewaffneten Mann suchten, sollte der 36-Jährige aus Sicherheitsgründen mit vorgehaltener Dienstwaffe kontrolliert werden. Dabei kam es zu einem Schuss, bei dem der Hund getroffen wurde.

Der Hund wurde durch den Schuss verletzt und zu einem Tierarzt gebracht, wo er seinen Verletzungen erlag.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz und der betroffene Beamte bedauern den Tod des Hundes und die Konsequenzen für den Hundehalter zutiefst. Das Polizeipräsidium hat die erforderlichen Schritte zur Klärung des Sachverhalts eingeleitet. Ein wichtiger Bestandteil der Untersuchungen ist insbesondere, wie es genau zu dem Schuss kam. Es ist für uns selbstverständlich, dass das polizeiliche Handeln einer unabhängigen Überprüfung unterzogen wird. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Sachverhalt der unabhängigen Staatsanwaltschaft zur weiteren rechtlichen Bewertung und Entscheidung vorgelegt

Im Zuge der durchgeführten Untersuchungen wurde mittlerweile festgestellt, dass es sich bei dem 36-jährigen Hundehalter nicht um den ursprünglich gesuchten Flüchtigen handelt.

Derzeit beobachten wir in den sozialen Medien eine Vielzahl von kritischen Meinungsäußerungen. Eine sachliche, kritische Auseinandersetzung mit dem polizeilichen Handeln ist für uns selbstverständlich.

Abwertende oder beleidigende Äußerungen gegenüber dem Polizeibeamten oder der Polizei im Allgemeinen werden jedoch nicht akzeptiert, und wir bitten darum, sich nicht an Hass und Hetze zu beteiligen.

Quelle: Presseportal

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