Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln nach dem Tod eines 7-jährigen Kindes aufgrund möglicher Vernachlässigung
Maikammer: Ermittlungen nach Tod eines Kindes – 1. Nachtragsmeldung
VG Maikammer (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Landau i.d. Pfalz und der Kriminalinspektion Landau i.d. Pfalz
Ergänzung zur Mitteilung vom 11.02.2024: https://s.rlp.de/U1ECh
Nachdem am 11.02.2024 ein siebenjähriges Kind in einer Wohnung in der Verbandsgemeinde Maikammer verstorben ist, haben die Staatsanwaltschaft Landau und die Kriminalpolizei Landau die Untersuchungen aufgenommen. Das Mädchen, das aufgrund einer Krankheit intensivpflegebedürftig war, ist zu Hause verstorben. Es gab Anzeichen dafür, dass das Kind möglicherweise nicht angemessen versorgt wurde. Um die genaue Todesursache zu klären, hat die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer Autopsie beantragt, die zeitnah stattfinden wird.
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