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Maikammer: Ermittlungen nach Tod eines Kindes – 1. Nachtragsmeldung

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln nach dem Tod eines 7-jährigen Kindes aufgrund möglicher Vernachlässigung

Foto: Depositphotos

VG Maikammer (ost)

Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Landau i.d. Pfalz und der Kriminalinspektion Landau i.d. Pfalz

Ergänzung zur Mitteilung vom 11.02.2024: https://s.rlp.de/U1ECh

Nachdem am 11.02.2024 ein siebenjähriges Kind in einer Wohnung in der Verbandsgemeinde Maikammer verstorben ist, haben die Staatsanwaltschaft Landau und die Kriminalpolizei Landau die Untersuchungen aufgenommen. Das Mädchen, das aufgrund einer Krankheit intensivpflegebedürftig war, ist zu Hause verstorben. Es gab Anzeichen dafür, dass das Kind möglicherweise nicht angemessen versorgt wurde. Um die genaue Todesursache zu klären, hat die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer Autopsie beantragt, die zeitnah stattfinden wird.

Kontakt:

Polizeidirektion Landau
Pressestelle

Telefon: 06341-287-3002
www.polizei.rlp.de/pd.landau

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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