Ein verlorener Geldbeutel führte zur Entdeckung eines offenen Haftbefehls gegen den rechtmäßigen Eigentümer, der die Geldstrafe beglich, um einer Verhaftung zu entgehen.
Mainz-Altstadt: Fundsache führt zur Vollstreckung eines offenen Haftbefehls

Mainz-Altstadt (ost)
Am Dienstag wurde in der Innenstadt von Mainz eine Geldbörse gefunden und bei der Polizeiinspektion Mainz 1 abgegeben.
Im Zuge der polizeilichen Untersuchungen konnte der rechtmäßige Besitzer identifiziert und über den Fund informiert werden. Der 37-jährige Mann erschien heute auf der Wache, um seine Geldbörse abzuholen.
Zu seiner Freude waren sowohl das gesamte Bargeld als auch alle persönlichen Dokumente noch in der Geldbörse. Bei der Überprüfung seiner Identität stellten die Polizeibeamten jedoch fest, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl vorlag.
Der 37-Jährige reagierte humorvoll auf die Mitteilung und beglich die ausstehende Geldstrafe, wodurch die Verhaftung vermieden werden konnte.
Quelle: Presseportal








