Eine Mainzer Seniorin wurde Opfer eines versuchten Schockanrufs. Durch gezielte Nachfragen erkannte sie die Betrugsmasche und verhinderte die Geldübergabe.
Mainz- Altstadt: Seniorin verhindert Geldübergabe

Mainz- Altstadt (ost)
Eine ältere Frau aus Mainz wurde Opfer eines versuchten sogenannten Schockanrufs. Dank ihres umsichtigen Verhaltens entstand jedoch kein Schaden.
Nach bisherigen Informationen erhielt die Dame einen Anruf von einer unbekannten Täterin. Diese behauptete, dass ihr Neffe eine schwangere Frau bei einem Verkehrsunfall angefahren habe. Aufgrund des Unfalls habe die Frau ihr ungeborenes Kind verloren. Um eine strafrechtliche Verfolgung oder Inhaftierung des Neffen zu vermeiden, sollte die Angelegenheit “unter der Hand” geregelt werden. Dafür verlangten die Täter 40.000 Euro.
Die Seniorin wurde durch gezielte Fragen zur Ehefrau ihres Neffens und den Geburtsdaten der Kinder misstrauisch. Trotz ihrer emotionalen Ausnahmesituation bestätigte sie zunächst, dass sie grundsätzlich über den geforderten Geldbetrag verfügte.
Kurz darauf kündigten die Täter an, dass ein Abholer das Geld an ihrer Wohnadresse abholen würde. Während weiterer Telefonate klingelte tatsächlich eine Person an der Haustür und forderte die Seniorin auf, die Tür zu öffnen. Aus Angst tat sie dies jedoch nicht. Der unbekannte Abholer verließ daraufhin die Stelle, ohne Geld anzunehmen.
Anschließend versuchten die Täter mehrmals, erneut Kontakt zur Seniorin aufzunehmen. Der letzte Anruf erfolgte Stunden später. Die Dame hatte ihr Bargeld in der Zwischenzeit vorsorglich an einem sicheren Ort aufbewahrt. Es entstand kein finanzieller Schaden.
Die Polizei warnt davor, dass Betrüger ihre Opfer unter Druck setzen, indem sie frei erfundene Notlagen von Verwandten vorschieben und hohe Geldbeträge oder Wertsachen verlangen. Beenden Sie in solchen Situationen das Gespräch, überprüfen Sie die Informationen durch einen Rückruf bei Ihren Verwandten unter den Ihnen bekannten Telefonnummern und informieren Sie sofort die Polizei. Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
Quelle: Presseportal








