Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Mainz: Ehrliche Finderin gibt Geldbörse mit 1200EUR ab

Eine 38-jährige Wormserin findet die Geldbörse eines 56-jährigen Kroaten mit 1200EUR Bargeld und gibt sie bei der Polizei ab. Der Verlierer bedankt sich mit 200EUR Finderlohn und einer Visitenkarte.

Foto: Depositphotos

Mainz-Altstadt (ost)

Am Freitag, den 07.02.2025, um etwa 19 Uhr, entdeckt eine aufrichtige Finderin die Geldbörse eines 56-jährigen Mannes aus Kroatien am Theaterparkhaus in der Mainzer Innenstadt. Die Geldbörse enthält neben verschiedenen Dokumenten und Debitkarten auch 1200EUR Bargeld. Die 38-jährige Wormserin bringt den Geldbeutel zur nahegelegenen Polizeiinspektion Mainz 1, um den wertvollen Fund abzugeben. Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, verlässt die Finderin die Dienststelle wieder.

Nur kurze Zeit später erscheint der Verlierer auf der Polizeiwache, um nach seinem Geldbeutel zu fragen. Er hat ihn vermutlich bereits am Vortag in der Innenstadt verloren. Als ihm der Geldbeutel mit dem Geld vom aufnehmenden Beamten übergeben wird, kann er sein Glück kaum fassen und möchte sich unbedingt bei der Finderin bedanken. Diese ist telefonisch erreichbar und macht sich erneut auf den Weg zur Dienststelle.

Der Verlierer erkundigt sich in der Zwischenzeit nach einem angemessenen Finderlohn. Ihm wird der übliche Satz von 5% genannt, den er für viel zu niedrig hält. Als die Finderin wieder auf der Wache auftaucht, drückt ihr der Verlierer 200EUR in die Hand, was sie zunächst ablehnen möchte. Doch der Verlierer besteht darauf, da ohne sie die gesamten Einnahmen seines Messestandes verloren gewesen wären. Außerdem überreicht er ihr eine Visitenkarte mit der Bitte, ihn zu kontaktieren, falls sie einmal in Kroatien Urlaub macht.

Die ehrliche Finderin nimmt beides freudig an und betrachtet es als leicht verspätetes Geburtstagsgeschenk.

Ein Sprichwort besagt: „Ehrlich währt am längsten.“, was dieser Fall gut illustriert.

Anmerkungen:

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch hätte der Finderin ein Finderlohn von 5% der ersten 500EUR und 3% des Werts darüber, also 46EUR, zugestanden. Zudem erhält der ehrliche Finder den Erlös des Fundgegenstands oder den Gegenstand selbst, falls dieser nicht innerhalb von sechs Monaten beim Fundbüro abgeholt wird. Ein unehrlicher Finder hingegen riskiert eine Anzeige wegen Fundunterschlagung.

Zuletzt empfiehlt die Polizei, nur das Notwendigste an Wertsachen mitzuführen. In den bevorstehenden närrischen Tagen landen üblicherweise viele verlorene Gegenstände bei der Polizei. Leider ist nicht jeder Finder so aufrichtig wie in dem oben genannten Fall.

Quelle: Presseportal

nf24