Die Bundesanwaltschaft hat heute den syrischen Staatsangehörigen Ibrahim A. in Neuwied festnehmen lassen. Er ist dringend verdächtig, Kriegsverbrechen begangen zu haben.
Mainz: Festnahme wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen

Mainz (ost)
Heute (30. September 2026) wurde der syrische Staatsbürger Ibrahim A. in Neuwied (Rheinland-Pfalz) von Beamten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2026 festgenommen, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.
Dem Beschuldigten wird dringend verdächtigt, Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB).
Im Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Ab Frühjahr 2011 setzte das Regime in Syrien zunehmend brutale Gewalt gegen Kritiker ein, um die damalige Protestbewegung frühzeitig zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 eskalierten die Spannungen in Syrien zu einem umfassenden Bürgerkrieg, in dem vor allem staatliche syrische Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppen kämpften.
Zunächst gehörte Ibrahim A. den staatlichen Streitkräften in Syrien an, schloss sich jedoch spätestens im November 2012 im Raum Homs einer oppositionellen Miliz als Kommandeur an. Im September oder Oktober 2015 nahm er gemeinsam mit anderen drei vermeintliche Regimeangehörige fest. Die Gefangenen wurden gezwungen, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen. Kurz darauf wurden sie hingerichtet, wobei Ibrahim A. jedem von ihnen aus nächster Nähe in den Kopf schoss.
Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.
Quelle: Presseportal








