Am Donnerstag gegen 13:15 Uhr in Mainz, filmte ein Mann eine hilflose Person während medizinischer Versorgung. Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
Mainz-Oberstadt: Hilflose Person gefilmt, Strafverfahren eingeleitet

Mainz-Oberstadt (ost)
Am Donnerstag, ereignete sich gegen 13:15 Uhr in der Göttelmannstraße in Mainz ein medizinischer Notfall. Die Rettungskräfte vor Ort versorgten eine Person, bei der der Verdacht auf einen Herzinfarkt bestand.
Während der Erstversorgung durch die Rettungskräfte näherte sich ein unbeteiligter Mann dem Geschehen und machte mit seinem Smartphone Videoaufnahmen. Dabei filmte er sowohl die Rettungskräfte als auch die hilflose Person, die zu diesem Zeitpunkt in einer schwierigen Situation war.
Mehrere Zeugen beobachteten das Verhalten und sprachen den Mann an, um ihn aufzufordern, das Filmen zu unterlassen. Daraufhin kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung.
Die Polizei konnte mit Zustimmung des Mannes die Videoaufnahmen auf seinem Smartphone überprüfen. Auf dem Video war die betroffene Person eindeutig erkennbar, während sie von den Rettungskräften versorgt wurde.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es besteht der Verdacht auf eine Straftat gemäß § 201a des Strafgesetzbuches (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen). Das Fotografieren hilfloser Personen ist allein schon strafbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Filmen oder Fotografieren von verletzten oder hilflosen Personen nicht nur die Persönlichkeitsrechte verletzt, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Quelle: Presseportal








