Bei Glatteis und Schnee sind Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol vorgeschrieben. Verstöße kosten mindestens 60 Euro und bringen einen Punkt in Flensburg.
Mainz: Polizei Rheinland-Pfalz rät zum Reifenwechsel

Mainz (ost)
Der Winter naht. Schon bald können Glatteis, Schnee und Schneematsch das Fahren mit dem Auto erschweren. Daher ruft die Polizei Rheinland-Pfalz dazu auf, frühzeitig Winterreifen aufzuziehen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ein ungeeignetes Fahrzeug nutzt, bringt sich selbst und andere in Gefahr.
Winterreifenpflicht bei winterlicher Fahrbahn: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke) verwendet werden. Diese situationsabhängige Pflicht besteht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte. Dank ihrer besonderen Gummimischung und ihres Profils haben diese Reifen bei niedrigen Temperaturen deutliche Vorteile gegenüber Sommerreifen: Sie verkürzen den Bremsweg und erhöhen die Fahrstabilität. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen oder veralteten Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einem Unfall, können außerdem Schwierigkeiten mit der Versicherung entstehen.
Auf Profiltiefe und Reifenalter achten
Außer dem Alpine-Symbol ist eine ausreichende Profiltiefe von Bedeutung. Das Gesetz verlangt mindestens 1,6 Millimeter. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich jedoch eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern, weil sich die Fahreigenschaften bei Schnee, Schneematsch und Nässe mit geringer werdendem Profil verschlechtern. Auch das Alter der Reifen ist relevant: Schon nach etwa sechs Jahren können sie einen Teil ihrer Wintereigenschaften verlieren. Von der Verwendung von Winterreifen, die älter als acht Jahre sind, wird abgeraten. Das Herstellungsdatum kann an der vierstelligen DOT-Kennzeichnung auf der Reifenflanke erkannt werden.
Weitere Hinweise für ein wintertaugliches Fahrzeug
Die Fahrweise anpassen
Bei Schnee, Eis und Schneematsch sollte die Geschwindigkeit an die Straßen- und Wetterverhältnisse angepasst werden. Der Sicherheitsabstand sollte deutlich vergrößert werden, weil sich der Bremsweg auf glatter Fahrbahn erheblich verlängern kann. Plötzliche Brems- und Lenkmanöver sind zu vermeiden. Das LKA Rheinland-Pfalz wünscht allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern stets eine gute Fahrt – auch bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Quelle: Presseportal








