Eine Strafanzeige wurde aufgrund von Beleidigung, nicht § 192 a StGB, gestellt.
Mainz: Rechtliche Korrektur nach queerfeindlicher Äußerung
Mainz (ost)
In der Pressemitteilung vom gestrigen Tag https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/5820383
wurde der § 192 a StGB als Grundlage für die Ermittlungen genannt. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Die Ermittlungen stützen sich auf den § 185 StGB – Beleidigung.
Wir entschuldigen uns für den Fehler.
Quelle: Presseportal