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Mainz: Rechtliche Korrektur nach queerfeindlicher Äußerung

Eine Strafanzeige wurde aufgrund von Beleidigung, nicht § 192 a StGB, gestellt.

Foto: unsplash

Mainz (ost)

In der Pressemitteilung vom gestrigen Tag https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/5820383

wurde der § 192 a StGB als Grundlage für die Ermittlungen genannt. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Die Ermittlungen stützen sich auf den § 185 StGB – Beleidigung.

Wir entschuldigen uns für den Fehler.

Quelle: Presseportal

nf24