Die Mainzer Polizei führte Schwerpunktkontrollen im Hinblick auf E-Scooter durch. Mehrere Verstöße wurden festgestellt, darunter das Fahren mit zwei Personen und das Nutzen von Smartphones.
Mainz: Schwerpunktkontrollen von E-Scootern

Mainz (ost)
Im Zuge der “ROADPOL Safety Days” hat die Mainzer Polizei am Mittwoch erneut Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Nutzung von E-Scootern durchgeführt.
Die Mehrheit der überprüften E-Scooter befand sich in einem gesetzeskonformen Zustand. Im Verlauf des Tages stellten die Einsatzkräfte jedoch auch mehrere Verstöße fest. In vier Fällen wurden E-Scooter überprüft, auf denen jeweils zwei Personen unterwegs waren. E-Scooter sind grundsätzlich nur für die Nutzung durch eine Person zugelassen.
Bei einer weiteren Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Fahrer während der Fahrt unter einer Beeinträchtigung seines Hörvermögens litt. Dies wird oft durch Kopfhörer verursacht, über die Musik in einer Lautstärke gehört wird, bei der Umgebungsgeräusche nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden können. Eine uneingeschränkte Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens ist jedoch für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
Auch das Benutzen eines Smartphones während der Fahrt ist für E-Scooter-Fahrer – ebenso wie für Radfahrer und Autofahrer – untersagt. In einem Fall wurde ein entsprechender Verstoß festgestellt. Dieser wird mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt.
Anders ist es beim Fahren eines E-Scooters ohne die erforderliche Versicherung. Dies stellt eine Straftat dar. Auch ein solcher Verstoß wurde im Rahmen der Kontrollen festgestellt. Die Mainzer Polizei weist zudem darauf hin, E-Scooter nach der Benutzung so abzustellen, dass weder Fußgänger noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Im Straßenverkehr gilt grundsätzlich: Rücksicht nehmen und aufmerksam sein – das gilt auch auf dem E-Scooter.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140.161 Unfälle. Davon entfallen 13.630 Unfälle auf Personenschäden, was 9,72% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschäden machen 5.625 Fälle aus, was 4,01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 897 Fällen registriert, was 0,64% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle belaufen sich auf 120.009 Fälle, was 85,62% aller Unfälle ausmacht. In Ortslagen innerorts gab es 9.397 Unfälle (6,7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6.632 Unfälle (4,73%) und auf Autobahnen 1.554 Unfälle (1,11%). Die Anzahl der Getöteten beträgt 134, Schwerverletzte 2.545 und Leichtverletzte 14.904.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 140.161 |
| Unfälle mit Personenschaden | 13.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 5.625 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 897 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 120.009 |
| Ortslage – innerorts | 9.397 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 6.632 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 1.554 |
| Getötete | 134 |
| Schwerverletzte | 2.545 |
| Leichtverletzte | 14.904 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








