Tierquälerei durch Unterlassen von Fürsorge kann zu erheblichen Schmerzen und Leiden führen. Gesetzliche Strafen und Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
Mainz: Vernachlässigung von Tieren ist kein Bagatelldelikt

Mainz (ost)
Die meisten Tierbesitzer kümmern sich verantwortungsbewusst und gewissenhaft um ihre Tiere. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen Tiere nicht artgerecht gehalten, nicht ausreichend medizinisch versorgt oder sogar in Wohnungen, Häusern oder Ställen zurückgelassen werden.
Tierquälerei tritt nicht nur durch aktives Handeln auf. Auch das Versäumnis der notwendigen Pflege kann für Tiere erhebliche Schmerzen und Leiden bedeuten – zum Beispiel, wenn sie nicht ausreichend gefüttert oder bei Krankheiten nicht tiermedizinisch versorgt werden. Oft werden auch schwer kranke Tiere ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen.
Tierhalter und Betreuer von Tieren haben die gesetzliche Verpflichtung, für das Wohl der Tiere zu sorgen. Gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes können Personen, die einem Tier länger anhaltende oder wiederholte erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden, können auch Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Außerdem können Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen werden.
Interessenten für die Anschaffung eines Haustieres sollten sich im Voraus ausgiebig mit den Bedürfnissen des Tieres und den Anforderungen an eine artgerechte Haltung befassen. Dazu gehört auch die ehrliche Überlegung, ob diese Bedürfnisse langfristig erfüllt werden können.
Nicht nur der tägliche Zeitaufwand und die Pflege sollten berücksichtigt werden. Auch Krankheiten können eine intensivere Betreuung und oft hohe Tierarztkosten erfordern. Tiere können sich in solchen Situationen nicht selbst helfen. Sie sind auf die Fürsorge, Aufmerksamkeit und verantwortungsvolle Pflege des Menschen angewiesen.
Wenn Sie Vernachlässigung oder andere Formen von Tierquälerei beobachten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt. In akuten Notfällen kontaktieren Sie direkt die Polizei.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Serviceportal Rheinland-Pfalz unter dem Stichwort “Tierquälerei”: https://service.rlp.de/detail?areaId=&pstId=198490217&ouId=&infotype=0
Quelle: Presseportal








