Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Mainz: Warnung vor gefälschten Bankschreiben

Eine Frau wurde Opfer einer Betrugsmasche, bei der Täter sich als Bankmitarbeiter ausgaben und 9.400 Euro erbeuteten.

Foto: unsplash

Mainz (ost)

In der letzten Woche wurde eine Frau Opfer eines Betrugs, bei dem unbekannte Täter vorgaben, Mitarbeiter ihrer Bank zu sein. Durch ein gefälschtes Schreiben und einen folgenden Anruf gelang es den Tätern, insgesamt 9.400 Euro zu stehlen.

Die Betroffene erhielt zuerst ein Schreiben, das angeblich von ihrer Bank kam. Darin wurde sie aufgefordert, ihre digitalen Bankzugänge zu bestätigen. Dafür sollte sie einen QR-Code scannen, der auf dem Schreiben abgedruckt war, und dann ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking eingeben.

Kurz darauf wurde die Frau von einer angeblichen Bankmitarbeiterin angerufen. Diese behauptete, dass Unbekannte versuchten, unberechtigte Überweisungen über das Onlinebanking der Frau zu tätigen. Um dies zu verhindern, müsse sie eine Transaktion mittels TAN-Verfahren freigeben. Die Betroffene folgte den Anweisungen und bestätigte die Transaktion.

Direkt danach konnte sie sich nicht mehr in ihre Onlinebanking-App einloggen. Als sie bei ihrer Bank anrief, stellte sich heraus, dass sie betrogen worden war. Die Täter hatten inzwischen 9.400 Euro von ihrem Konto abgebucht.

Nach bisherigen Untersuchungen senden die Täter gezielt gefälschte Bankschreiben an Arztpraxen. In den Schreiben wird unter einem Vorwand zur Bestätigung des Onlinebankings aufgefordert. Über einen QR-Code werden die Opfer auf eine täuschend echte Website geleitet, auf der sie ihre Zugangsdaten eingeben sollen. Anschließend kontaktieren die Täter ihre Opfer telefonisch und überreden sie, TAN-Freigaben zu erteilen. Auf diese Weise erhalten sie Zugang zu den Bankkonten und veranlassen Überweisungen.

Die Polizei empfiehlt insbesondere Betreibern von Arztpraxen und anderen Unternehmen, bei solchen Schreiben besonders vorsichtig zu sein und deren Echtheit sorgfältig zu überprüfen. Banken fordern ihre Kunden grundsätzlich nicht auf, ihre Onlinebanking-Zugangsdaten per Brief und QR-Code einzugeben.

Quelle: Presseportal

Karte für diesen Artikel

nf24