Ein 21-jähriger Ladendieb wurde von Passanten an der Flucht gehindert und festgehalten. Die Polizei lobt die Zivilcourage der Beteiligten.
Mainz: Zivilcourage im Supermarkt

Mainz (ost)
Am Freitag, den 10.04.2026, gegen 14:40 Uhr, wurde ein Diebstahl in einem Supermarkt in der Haifa-Allee in Mainz gemeldet.
Als die Polizeibeamten eintrafen, stellten sie fest, dass der 21-jährige Dieb bereits von einigen mutigen Passanten daran gehindert worden war, zu fliehen, und zu Boden gebracht worden war.
Der Ladendetektiv berichtete, dass er den Verdächtigen beobachtet hatte, wie er drei Flaschen Schnaps zuerst in einen Einkaufswagen und dann in einen Rucksack gesteckt hatte. Als er beim Bezahlen auf den Diebstahl angesprochen wurde, flüchtete der Mann. Er wurde von Passanten zu Boden gebracht und festgehalten, bis die Polizei eintraf.
Die Polizei Mainz lobt die Zivilcourage der Beteiligten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein solches Eingreifen immer das Risiko birgt, selbst verletzt zu werden. Niemand sollte sich in Gefahr begeben, um einen Flüchtigen festzuhalten. Es reicht aus, die Polizeiarbeit durch genaue Beobachtung und Hinweise zu unterstützen.
Nach § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (sogenannte „Jedermannsfestnahme“) ist es erlaubt, eine Person vorläufig festzuhalten, wenn sie auf frischer Tat ertappt oder verfolgt wird und Fluchtgefahr besteht. Die Maßnahme muss jedoch angemessen sein und darf nicht die eigene Sicherheit gefährden.
Gegen den Verdächtigen wird Anzeige wegen Diebstahls erstattet.
Quelle: Presseportal








