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Montabaur/Heiligenroth: Verstöße gegen Feiertagsfahrverbot für LKW

Beamte entdeckten mehrere LKW ohne Ausnahmegenehmigung auf der BAB 3 am Tag der deutschen Einheit. Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wurden erstattet.

Foto: unsplash

Montabaur/Heiligenroth (ost)

Am 03.10.2025, dem Tag der deutschen Einheit, wurden von den Beamten der Polizeiautobahnstation Montabaur mehrere Lastwagen entdeckt, die das Feiertagsfahrverbot missachtet hatten. Auf der BAB 3 wurden insgesamt fünf Sattelzug-Gespanne festgestellt, die keine Genehmigung für den Transport hatten. Vier davon gehörten osteuropäischen Transportunternehmen und eines einem deutschen Unternehmen. Die Fahrer erhielten Bußgeldanzeigen und Sicherheitsleistungen wurden einbehalten, da sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatten. Gegen die Transportunternehmer werden Maßnahmen zur Gewinnabschöpfung ergriffen, um die erlangten Wettbewerbsvorteile durch die Nichteinhaltung des Feiertagsfahrverbots auszugleichen. Durch die Ermittlung des zu erwartenden Gewinns oder Vorteils wird die entsprechende Summe eingefordert. Diese kann im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich liegen. Das Gewinnabschöpfungsverfahren soll sicherstellen, dass sich Verstöße nicht lohnen und abschreckend auf andere Unternehmen wirken. Es gilt nur bei bundeseinheitlichen Feiertagen.

Quelle: Presseportal

nf24