Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Morbach: Falschfahrer auf B50

Ein Falschfahrer auf der B50 sorgte für Aufsehen zwischen Hochmoselübergang und Longkamp. Die Polizei sucht Zeugen für den Vorfall.

Foto: unsplash

B50 Monzelfeld (ost)

Am 13.03.2026, um 22:04 Uhr, wurde der Polizei gemeldet, dass sich ein Fahrzeug auf der B50 zwischen dem Hochmoselübergang und der Anschlussstelle Longkamp in falscher Richtung bewegte. Das Auto fuhr in Richtung Hunsrück, obwohl es eigentlich nach Wittlich unterwegs war. Es gab keine besonderen Vorkommnisse während der Falschfahrt. Personen, die Informationen zum Vorfall oder dem Fahrzeug haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiautobahnstation Schweich zu melden. Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, waren die Polizeidienststellen Bernkastel, Wittlich, Morbach und die Autobahnpolizei Schweich im Einsatz.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140.161 Unfälle. Davon entfallen 13.630 Unfälle auf Personenschäden, was 9,72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit ausschließlich Sachschäden machen 5.625 Fälle aus, was 4,01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel betragen 897, was 0,64% ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle belaufen sich auf 120.009, was 85,62% ausmacht. Innerorts ereigneten sich 9.397 Unfälle (6,7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6.632 Unfälle (4,73%) und auf Autobahnen 1.554 Unfälle (1,11%). Die Anzahl der Getöteten beträgt 134, Schwerverletzten 2.545 und Leichtverletzten 14.904.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 140.161
Unfälle mit Personenschaden 13.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 5.625
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 897
Übrige Sachschadensunfälle 120.009
Ortslage – innerorts 9.397
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 6.632
Ortslage – auf Autobahnen 1.554
Getötete 134
Schwerverletzte 2.545
Leichtverletzte 14.904

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Karte für diesen Artikel

nf24