Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Nebelsaison startet in Mainz

Der Herbst bringt extrem schlechte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr mit sich. Polizei gibt wichtige Tipps für eine sichere Fahrt.

Nebel bei Tageslicht
Foto: Presseportal.de

Mainz (ost)

Dichter Nebel am Morgen, feuchte Straßen und graue Schleier über Feldern und Städten: Der Herbst zieht ein und bringt extrem schlechte Sichtverhältnisse im Straßenverkehr mit sich. Fußgänger, Radfahrende und Fahrzeuge werden im Nebel oft erst im letzten Moment erkannt. Wer jetzt nicht auf die richtige Geschwindigkeit und maximale Sichtbarkeit achtet, riskiert schwere Unfälle.

Das Polizeipräsidium Mainz gibt wichtige Hinweise für eine sichere Fahrt durch die Nebelsaison:

1. Lichtautomatik stößt bei Nebel an Grenzen Viele moderne Fahrzeuge verfügen über eine automatische Lichtsteuerung. Das Problem: Bei Tageslicht erkennen die Sensoren die Sichteinschränkung durch Nebel meist nicht.

Die Gefahr: Das Fahrzeug bleibt ohne Abblendlicht und somit hinten komplett unbeleuchtet. Von nachfolgenden Fahrzeugen wird es oft erst im letzten Moment wahrgenommen – die Gefahr von Auffahrunfällen steigt drastisch.

Die Empfehlung: Verlassen Sie sich im Herbst nicht auf die Lichtautomatik. Schalten Sie das Abblendlicht bei Nebel, Regen oder Schneefall immer manuell ein.

“Viele Autofahrer wiegen sich durch moderne Lichtautomatiken in falscher Sicherheit. Doch Sensoren erkennen Tagesnebel meist nicht – das Heck bleibt dunkel. Wer bei Nebel unterwegs ist, sollte das Abblendlicht deshalb immer manuell einschalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.”

2. Nebelschlussleuchte & Faustregel für die Sichtweite Wann erlaubt? Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden. Bei besseren Sichtverhältnissen blendet sie nachfolgende Verkehrsteilnehmer stark.

Leitpfosten als Orientierung: Außerorts stehen die Leitpfosten am Straßenrand in einem Abstand von genau 50 Metern. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, liegt die Sichtweite unter 50 Metern.

3. Tempo anpassen: Die 50-km/h-Grenze

Gesetzliches Limit: Sobald die Sichtweite unter 50 Meter fällt (und die Nebelschlussleuchte genutzt werden darf), gilt eine strikte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Anpassung der Fahrweise: Die Geschwindigkeit muss stets so gewählt werden, dass das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stehen gebracht werden kann.

“Bei dichtem Nebel gilt die einfache Faustregel: Schaffe ich es nicht mehr, den nächsten Leitpfosten am Straßenrand zu erkennen, liegt die Sicht unter 50 Metern. Dann heißt es: Nebelschlussleuchte an und Fuß vom Gas – mehr als 50 km/h sind dann nicht nur gefährlich, sondern auch verboten.”

4. Beleuchtung an Fahrrad, E-Bike und E-Scooter einschalten Auch für Zweiräder gilt: Bei Dunkelheit oder wenn die Sicht- und Lichtverhältnisse es erfordern, muss die Beleuchtung zwingend eingeschaltet werden. Vorgeschriebene Reflektoren müssen vorhanden sein. Achten Sie dabei auf eine korrekte Einstellung des Frontscheinwerfers, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Zudem können helle Kleidung, weitere Reflektoren oder weitere Beleuchtung zum Beispiel am Helm für zusätzliche Sicherheit sorgen.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140161 Unfälle. Davon entfallen 13630 Unfälle auf Personenschäden, was 9.72% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machen 5625 Unfälle oder 4.01% aus. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel sind mit 897 Fällen oder 0.64% vertreten. Die restlichen Sachschadensunfälle belaufen sich auf 120009 Unfälle oder 85.62%. Innerorts ereigneten sich 9397 Unfälle (6.7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6632 Unfälle (4.73%) und auf Autobahnen 1554 Unfälle (1.11%). 134 Menschen kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, 2545 wurden schwer verletzt und 14904 erlitten leichte Verletzungen.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 140.161
Unfälle mit Personenschaden 13.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 5.625
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 897
Übrige Sachschadensunfälle 120.009
Ortslage – innerorts 9.397
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 6.632
Ortslage – auf Autobahnen 1.554
Getötete 134
Schwerverletzte 2.545
Leichtverletzte 14.904

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Karte für diesen Artikel

nf24