Verkehrsstörung durch liegengebliebenes Fahrzeug auf Seitenstreifen. Bußgelder und 17 Punkte in Flensburg für 17 Fahrzeugführer.
Nieder-Olm: Seitenstreifen auf A63 befahren
Ingelheim am Rhein (ost)
Am Donnerstag, den 05.09.2024, zwischen 17:30 Uhr und 18:05 Uhr ereigneten sich Verkehrsbehinderungen auf der A63 in Richtung Kaiserslautern, zwischen dem Autobahnkreuz Mainz-Süd und der Ausfahrt Klein-Winternheim. Aufgrund eines geplatzten Reifens blieb ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen stehen, wodurch dieser für den Verkehr gesperrt werden musste. Trotz deutlicher Beschilderung und eines Streifenwagens mit eingeschalteten Warnlichtern fuhren Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen, um schneller voranzukommen.
Dies stellt gemäß Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Während des genannten Zeitraums wurden 17 Fahrzeuge identifiziert und kontrolliert. Insgesamt führte dies zu 1275 Euro Bußgeld und 17 Punkten in Flensburg. Die betroffenen Fahrerinnen und Fahrer erhalten entsprechende Bußgeldbescheide von der zuständigen Zentralen Bußgeldstelle in Speyer.
Die Seitenstreifen auf der A63 zwischen dem Autobahnkreuz Mainz-Süd und der Ausfahrt Nieder-Olm sowie in der entgegengesetzten Fahrtrichtung werden durch eine Temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) gesteuert. Abhängig vom aktuellen Verkehrsaufkommen werden die Seitenstreifen für den Verkehr geöffnet und dienen dann als dritte Fahrspur. Diese Freigabe kann jederzeit geändert werden, was durch entsprechende Beschilderung deutlich erkennbar ist. Insbesondere bei Unfällen, liegengebliebenen Fahrzeugen oder Personen auf der Fahrbahn kann dies mehrmals täglich geschehen.
Um potenzielle Gefahren und Schäden für Sachen oder Personen zu vermeiden, wird an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, die Beschilderung zu beachten und bei nicht freigegebenem Seitenstreifen nur die beiden regulären Fahrspuren zu nutzen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2022
Im Jahr 2022 gab es in Rheinland-Pfalz insgesamt 134.196 Verkehrsunfälle. Davon waren 13.668 Unfälle mit Personenschaden, was 10,19% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5361 Fälle aus, was 3,99% aller Unfälle entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 924 Fällen registriert, was 0,69% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 114.243 Fälle, was 85,13% aller Unfälle entspricht. In der Ortslage innerorts ereigneten sich 86.491 Unfälle (64,45%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 39.953 Fälle (29,77%) und auf Autobahnen wurden 7752 Unfälle (5,78%) verzeichnet. Insgesamt gab es 139 Getötete, 2809 Schwerverletzte und 14.440 Leichtverletzte.
2022 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 134.196 |
Unfälle mit Personenschaden | 13.668 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 5.361 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 924 |
Übrige Sachschadensunfälle | 114.243 |
Ortslage – innerorts | 86.491 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 39.953 |
Ortslage – auf Autobahnen | 7.752 |
Getötete | 139 |
Schwerverletzte | 2.809 |
Leichtverletzte | 14.440 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)