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Niederöfflingen: Verstöße gegen Maße und Gerichte steigend

Beamte des Polizeipräsidiums Trier beanstanden vermehrt Verstöße gegen vorgeschriebene Maße und Gewichte im Güterverkehr. Fahrer und Unternehmen erhalten Bußgelder und müssen Maßnahmen ergreifen.

Höhenmessung Sattelzug mit 4,25m
Foto: Presseportal.de

Steinebrück/Salmtal/Niederöfflingen/Region (ost)

In den letzten Wochen haben Polizeibeamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier wiederholt Verstöße gegen die vorgeschriebenen Maße und Gewichte im nationalen und internationalen Güterverkehr festgestellt. Besonders die Gewichte wurden aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig überschritten, wie bereits in der jüngsten Vergangenheit berichtet wurde.

Am gestrigen Morgen stoppten die Beamten auf der A-60 bei Winterspelt einen rumänisch-belgischen Sattelzug, der anstelle der erlaubten Gesamthöhe von 4,00m tatsächlich eine Gesamthöhe von 4,25m hatte. Der Sattelzug war mit Gestellen für Fahrzeugteile beladen und hatte das höhenverstellbare Dach angehoben, um mehr Ladung transportieren zu können. Obwohl der Fahrer vor Ort in der Lage war, das Dach des Anhängers abzusenken, wurde sowohl dem Fahrer als auch dem Unternehmen eine Geldbuße auferlegt.

Am Nachmittag stoppten die Beamten auf der A-1 bei Salmtal einen Lkw, der mit Altreifen beladen war und bereits aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes den Verdacht einer Überladung aufkommen ließ. Auch Berechnungen vor Ort bestätigten diesen Verdacht, der sich auf einer nahegelegenen Waage bestätigte. Statt der erlaubten 7.490Kg wog der Lkw tatsächlich über 9.500Kg und war somit fast 30% überladen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Unternehmen schickte lediglich einen Kastenwagen mit unzureichender Zuladungsmöglichkeit, trotz polizeilicher Erklärung blieb die Untersagung bestehen. Neben dem üblichen Bußgeldverfahren gegen den Fahrer wurde auch ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung eingeleitet, um den Frachterlös einzuziehen. Daher war der Transport in diesem Fall möglicherweise unwirtschaftlich.

Auch heute haben die Beamten zwei Sattelzüge auf der A-1 an der Tank- und Rastanlage Eifel bei Niederöfflingen gestoppt, die die zulässige Gesamthöhe überschritten. In einem Fall konnte der Fahrer das hydraulisch absenkbare Dach des Anhängers selbstständig absenken, so dass die Weiterfahrt erlaubt wurde. Im anderen Fall muss die Sattelzugmaschine ausgetauscht oder das Dach in der firmeneigenen Werkstatt abgesenkt werden, bevor die Weiterfahrt gestattet werden kann. Die Untersagung besteht derzeit noch. In beiden Fällen wurden gegen den Fahrer und das Unternehmen Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle: Presseportal

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