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Polizei Kirn zieht Wochenendbilanz

Zahlreiche Verstöße im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen ergaben Alkohol- und Drogenkonsum sowie fehlende Fahrerlaubnis bei Fahrern.

Foto: Depositphotos

Kirn (ost)

Über das gesamte Einsatzgebiet der Polizeiinspektion Kirn gab es am vergangenen Wochenende eine Reihe von Verkehrskontrollen und Einsätzen, bei denen Alkohol, Drogen und mangelnde Fahrtüchtigkeit eine wichtige Rolle spielten.

In Kirn wurde ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis von der Polizei kontrolliert. Es gab auch Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln.

Auch in Kirn zeigte ein weiterer Autofahrer während einer Verkehrskontrolle Anzeichen von Drogenkonsum. Ein Urintest reagierte positiv auf THC.

In Monzingen gab es während einer Verkehrskontrolle Widerstand gegen einen Fahrzeugführer. Er zeigte Anzeichen von Alkoholkonsum und verweigerte einen Atemalkoholtest. Zwangsmittel wurden eingesetzt, um die Maßnahmen durchzusetzen. Der Mann muss sich nun sowohl wegen Trunkenheit am Steuer als auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich verantworten.

Auf der Bundesstraße 41 bei Martinstein fiel eine stark alkoholisierte Autofahrerin durch unsichere Fahrweise, das Ignorieren einer roten Ampel und eine Kollision mit einer Verkehrsinsel auf. Ihr Führerschein wurde eingezogen.

Auch ein E-Scooter-Fahrer wurde auf der Landesstraße 232 bei Merxheim kontrolliert. Er war stark betrunken und es gab Hinweise auf Manipulationen am Fahrzeug, das mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der E-Scooter wurde zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt.

Bei allen Maßnahmen wurden Blutentnahmen zur Beweissicherung durchgeführt.

In einem anderen Einsatz wurde eine betrunkene Person während eines Streits in Kirn kontrolliert. Um eine mögliche Trunkenheitsfahrt zu verhindern, nahmen die Beamten vorsorglich den Autoschlüssel in Verwahrung.

Die Polizei weist erneut darauf hin, dass Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellt und konsequent strafrechtlich verfolgt wird.

Quelle: Presseportal

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