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Polizeikontrollen in Neuwied

An diesem Wochenende wurden 12 Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss kontrolliert. E-Scooter-Fahrer müssen sich an gleiche Grenzwerte wie PKW-Fahrer halten.

Foto: Depositphotos

Neuwied (ost)

An diesem Wochenende wurden neben der üblichen Polizeiarbeit insgesamt 12 Fahrer in Neuwied kontrolliert, die alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnahmen. Ein 22-jähriger Autofahrer wurde mit einem Alkoholspiegel von 1,49 Promille erwischt. Ein 31-jähriger Fahrer hatte einen Vortestwert von 1,44 Promille. Zwei weitere Autofahrer standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Bemerkenswert ist, dass die restlichen acht Fälle alle Fahrer von sogenannten E-Scootern betrafen, die alle unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Da ein E-Scooter als Kraftfahrzeug gilt, gelten für die Fahrer die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer.

Deshalb stellt der Konsum, auch von legalen Betäubungsmitteln wie Cannabis, in Verbindung mit dem Fahren eines E-Scooters, für den keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, eine Ordnungswidrigkeit dar, die beim ersten Verstoß mit einer Geldbuße von 500 EUR geahndet wird. Zudem werden immer die Fahreignung und ein möglicher Führerscheinentzug überprüft.

Nach dem Konsum von Cannabis sollte man daher mindestens 24 Stunden warten, bevor man wieder ein Kraftfahrzeug lenkt.

Allen Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Anzeigen wurden erstattet. Den beiden alkoholisierten Fahrern wurde sofort der Führerschein entzogen.

Quelle: Presseportal

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