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Polizeipräsidium Westpfalz: Neue Cannabisgesetzgebung in Deutschland – Polizei informiert

Die Polizei gibt Orientierung für den Umgang mit der neuen Rechtslage und warnt vor berauschten Fahrern im Straßenverkehr.

Foto: Depositphotos

Polizeipräsidium Westpfalz (ost)

Der Beschluss zur Einführung des Gesetzes über den Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) und der damit verbundenen faktischen (Teil-)Legalität von Cannabis wurde im Februar 2024 von der Bundesregierung gefasst. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2024 trat das Gesetz nach seiner Verkündung am 27. März 2024 am 01.04.2024 in Kraft.

Seit dieser Zeit ist der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis sowie der private Anbau unter festgelegten Bedingungen für Erwachsene straffrei. Der gemeinschaftliche Anbau für den Eigenverbrauch in Anbauvereinen soll gemäß den aktuellen Plänen der Bundesregierung am 1. Juli 2024 beginnen. Das Innenministerium hat am 26. März den Polizeibeamtinnen und -beamten im Land einen Leitfaden für die sektorübergreifende polizeiliche Praxis zur Verfügung gestellt. Darin werden mögliche Situationen im Umgang mit einer grundlegend veränderten Rechtslage mit konkreten Handlungsempfehlungen beschrieben. Dadurch sollen die Polizeibeamtinnen und -beamten im Land bestmöglich auf die Durchführung des KCanG vorbereitet werden.

Während das Cannabisgesetz den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin untersagt. Die Polizei Rheinland-Pfalz legt großen Wert auf Prävention, da die Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu ihren Hauptaufgaben gehört. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ohne Gefährdung Dritter oder Unfälle wird weiterhin gemäß Paragraph 24a Straßenverkehrsgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dafür muss ein gesetzlich festgelegter Grenzwert überschritten werden. Die genaue Konzentration des Wirkstoffs THC wird unter anderem durch die Auswertung einer Blutprobe nachgewiesen.

Mögliche Konsequenzen können Fahrverbote und Bußgelder von bis zu vierstelligen Beträgen sein. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln wie Cannabis ein Fahrzeug führen und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder einen Unfall verursachen, müssen möglicherweise mit einer Bestrafung gemäß Paragraph 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Ziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Niveau der Verkehrssicherheit im Land aufrechtzuerhalten und zu stärken. Entscheidend ist, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dafür zu schärfen, dass eine Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr genauso unvereinbar sind wie im Zusammenhang mit Alkohol.

Kontakt:

Polizeipräsidium Westpfalz
Pressestelle

Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zur Drogenkriminalität in Rheinland-Pfalz für 2021/2022

Die Drogenraten in Rheinland-Pfalz zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 20624 Fälle aufgezeichnet, wovon 18954 gelöst wurden. Es gab insgesamt 16025 Verdächtige, darunter 13638 Männer, 2387 Frauen und 3102 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2022 sank die Anzahl der aufgezeichneten Fälle auf 19832, von denen 18308 gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen betrug 15296, darunter 13125 Männer, 2171 Frauen und 3396 Nicht-Deutsche. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 70510 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 20.624 19.832
Anzahl der aufgeklärten Fälle 18.954 18.308
Anzahl der Verdächtigen 16.025 15.296
Anzahl der männlichen Verdächtigen 13.638 13.125
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.387 2.171
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 3.102 3.396

Quelle: Bundeskriminalamt

nf24