Am 08.10.2026 ereigneten sich in Prüm mehrere Vorfälle mit E-Scootern. Zwei Fahrer flüchteten nach einem Unfall, wurden kontrolliert und es wurden Verfahren eingeleitet.
Prüm: Probleme mit E-Scootern

Prüm (ost)
Am 08.10.2026 ereigneten sich in Prüm mehrere Vorfälle mit sogenannten E-Scootern (Elektrorollern). Gegen 16:25 Uhr begegnete ein Streifenwagen der Bundespolizei zwei männlichen E-Scooterfahrern in der Bahnhofstraße in Prüm. Die beiden Fahrer flüchteten, indem sie auf den Netto-Parkplatz fuhren, um von dort aus den Radweg weiter zu nutzen. Auf ihrer Flucht kollidierte einer der E-Scooter mit einem auf dem Parkplatz abgestellten PKW und verursachte erheblichen Sachschaden. Trotzdem setzte der unfallverursachende Fahrer des E-Scooters unbeirrt seine Fahrt fort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Eine Stunde später wurden im Gerberweg in Prüm zwei E-Scooter entdeckt und kontrolliert. Beide Fahrzeuge wurden ohne erforderliche Versicherungskennzeichen betrieben und waren weder versichert noch zugelassen.
Das andere Fahrzeug wies eine höhere, zulässige Höchstgeschwindigkeit auf, weshalb ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.
Die Fahrzeuge wurden beschlagnahmt.
In den letzten Monaten konnte vor allem im Stadtgebiet von Prüm ein deutlicher Anstieg der genannten Elektrokleinstfahrzeuge festgestellt werden. Die teilweise jungen Fahrer fallen durch technisch unzulässige Geschwindigkeiten, rücksichtslose Fahrmanöver und vermehrt auch durch weitere strafbare Nutzung der wendigen Fahrzeuge auf.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass von den kleinen und wendigen Fahrzeugen erhebliche Gefahren für die Fahrer, Unbeteiligte und andere Verkehrsteilnehmer ausgehen.
Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 14 Jahre. E-Scooter benötigen eine Versicherung (gegen Unfallschäden) und dürfen nur mit entsprechenden Versicherungskennzeichen in Betrieb genommen werden. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- und Bußgelder, bis hin zu Strafverfahren. Auch Eltern, Fahrzeughalter und Erziehungsberechtigte können rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023
Im Jahr 2023 gab es insgesamt 140161 Verkehrsunfälle in Rheinland-Pfalz. Davon waren 13630 Unfälle mit Personenschaden, was 9.72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5625 Fälle aus, was 4.01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 897 Fällen verzeichnet, was 0.64% entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 120009 Fälle, was 85.62% ausmacht. In der Ortslage innerorts gab es 9397 Unfälle (6.7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6632 Unfälle (4.73%) und auf Autobahnen 1554 Unfälle (1.11%). Die Anzahl der Getöteten betrug 134, Schwerverletzte 2545 und Leichtverletzte 14904.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 140.161 |
| Unfälle mit Personenschaden | 13.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 5.625 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 897 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 120.009 |
| Ortslage – innerorts | 9.397 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 6.632 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 1.554 |
| Getötete | 134 |
| Schwerverletzte | 2.545 |
| Leichtverletzte | 14.904 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








