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Radfahren auf dem Gehweg in Birkenfeld

Mit dem Eintritt der warmen Jahreszeit steigt der Fahrradverkehr in Birkenfeld. Laut StVO ist Fahrradfahren auf Gehwegen verboten, außer es gibt einen Radweg.

Foto: Depositphotos

Birkenfeld (ost)

Wenn die warme Jahreszeit beginnt, gibt es auch im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Birkenfeld wieder mehr Fahrradverkehr.

Laut § 2 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrradfahrer*innen den Geh- und Fußweg nicht benutzen. Dort steht: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“

Ein Fahrrad gilt auch als Fahrzeug und sollte daher grundsätzlich auf der Straße gefahren werden. Wenn jedoch ein geeigneter Fahrradweg vorhanden ist, gilt eine Ausnahme von der zuvor genannten Regelung. Wenn diese Radwege als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, sind Radfahrer*innen sogar verpflichtet, sie zu benutzen.

Wenn ein solcher Radweg jedoch nicht verpflichtend genutzt werden muss, können Fahrradfahrer*innen frei entscheiden, ob sie ihn oder die Fahrbahn benutzen möchten.

Von dieser Regel kann jedoch nur in zwei Situationen abgewichen werden: Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen; Kinder unter 8 Jahren müssen dies sogar tun. Eine Aufsichtsperson, die ein Kind unter 8 Jahren begleitet, darf laut neuestem Gesetz sogar den Bürgersteig benutzen.

Es gibt auch Geh- und Radwege, die von Fahrradfahrer*innen und Fußgängern genutzt werden können. Es ist wichtig, auf die entsprechende Beschilderung zu achten und entsprechend zu handeln.

Die Polizei Birkenfeld warnt davor, dass Fahrradfahrer*innen mit einer Verwarnung oder einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro rechnen müssen, wenn sie den Gehweg widerrechtlich benutzen. Außerdem werden in Zukunft verstärkt Kontrollen durchgeführt, um die rechtswidrige Nutzung der Gehwege zu überprüfen.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023

Im Jahr 2023 gab es insgesamt 140161 Verkehrsunfälle in Rheinland-Pfalz. Davon waren 13630 Unfälle mit Personenschaden, was 9,72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5625 aus, was 4,01% ausmacht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 897 Fällen, also 0,64%, verhältnismäßig selten. Die meisten Unfälle waren Übrige Sachschadensunfälle mit 120009 Fällen, was 85,62% entspricht. Innerorts gab es 9397 Unfälle (6,7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6632 Unfälle (4,73%) und auf Autobahnen 1554 Unfälle (1,11%). Bei den Verkehrsunfällen gab es 134 Getötete, 2545 Schwerverletzte und 14904 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 140.161
Unfälle mit Personenschaden 13.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 5.625
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 897
Übrige Sachschadensunfälle 120.009
Ortslage – innerorts 9.397
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 6.632
Ortslage – auf Autobahnen 1.554
Getötete 134
Schwerverletzte 2.545
Leichtverletzte 14.904

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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