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Raser auf Verbindungsweg zwischen Filzen und Konz-Berendsborn

Die Polizei Konz führt Verkehrskontrollen durch, um unerlaubte Abkürzungen zu unterbinden. Verwarnungsgeld bei Zuwiderhandlung beträgt 50,- EUR.

Foto: unsplash

Konz (ost)

Nach einem Hinweis eines Anwohners führt die Polizei Konz seit Anfang Oktober 2025 Verkehrskontrollen auf dem Verbindungsweg zwischen Filzen und Konz-Berendsborn durch. Es wurde festgestellt, dass trotz des Verbots (u.a. Verkehrszeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge) die Strecke aufgrund der Sperrung der Saarstraße in Konz bis Ende des Jahres häufig als Abkürzung genutzt wird. Fahrer, die verbotenerweise einfahren, müssen mit einer Geldstrafe von 50,- EUR rechnen. Die Polizei Konz kündigt an, dass auch zukünftig unangekündigte Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt werden.

Quelle: Presseportal

nf24