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Rheinzabern: Schlägerei in S-Bahn zwischen Wörth und Germersheim

In der S-Bahn kam es zu einer Schlägerei, bei der zwei Personen leicht verletzt wurden. Die Polizei leitete Strafverfahren ein.

Foto: Depositphotos

Rheinzabern (ost)

Gestern Abend gab es in der S-Bahn zwischen Wörth und Germersheim eine Auseinandersetzung zwischen vier Personen, bei der zwei Personen leicht verletzt wurden. Um 24.00 Uhr wurde der Polizei Wörth gemeldet, dass es an der Haltestelle “Alte Römerstraße” in Rheinzabern zu einer Schlägerei in der haltenden S-Bahn kam. Vor Ort wurden die beiden 21- und 20-jährigen Verdächtigen sowie die beiden 19- und 23-jährigen Opfer gefunden. Es wurde festgestellt, dass die beiden Verdächtigen in die S-Bahn einstiegen und sich den Opfern sehr nah gegenüber aufstellten. Als die Opfer die beiden Verdächtigen aufforderten, sich zu entfernen, schlug der 20-Jährige dem 19-Jährigen unerwartet ins Gesicht. Als der 23-Jährige versuchte, den 19-Jährigen wegzuziehen, griff der 21-jährige Verdächtige ihn an. Danach zog der 20-jährige Verdächtige Pfefferspray und sprühte ihn den beiden Opfern ins Gesicht. Der 21-jährige Verdächtige zog gleichzeitig ein Messer und hielt es vor sich, ohne es weiter zu benutzen. Die beiden Opfer wurden durch die Schläge und den Pfefferspray leicht verletzt und vom herbeigerufenen Rettungsdienst medizinisch versorgt. Die beiden Verdächtigen waren bei der Ankunft der Polizei immer noch äußerst aggressiv und mussten daher gefesselt werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde bei beiden Verdächtigen die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Da sich der 20-jährige Verdächtige weiterhin nicht beruhigen ließ, wurde er in eine psychiatrische Einrichtung gebracht, wo ihm die Blutprobe entnommen wurde. Der 21-jährige Verdächtige wurde zur örtlichen Dienststelle gebracht, wo ihm die Blutprobe entnommen wurde. Bei der Entnahme der Blutprobe leistete der 21-Jährige zudem Widerstand. Für die Nacht wurde der 21-Jährige in polizeilichen Gewahrsam genommen. Gegen die beiden Verdächtigen wurden entsprechende Strafverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Quelle: Presseportal

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