Ein jugendlicher E-Scooter-Fahrer wurde in Schifferstadt von der Polizei kontrolliert und gab zu, Cannabis konsumiert zu haben. Eine Blutprobe wurde entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Minderjährige wurde seinen Erziehungsberechtigten übergeben.
Schifferstadt: 17-Jähriger auf E-Scooter unter Cannabiseinfluss gestoppt

Schifferstadt (ost)
In der Nacht vom 15.6.2026 auf den 16.6.2026 wurde ein junger E-Scooter-Fahrer in Schifferstadt von der Polizei angehalten, da er unter dem Einfluss von Drogen stand. Gegen 23 Uhr wurde ein 17-jähriger Fahrer in der Bahnhofstraße von einer Patrouille überprüft. Während der Kontrolle bemerkten die Beamten eindeutige Anzeichen für kürzlichen Drogenkonsum. Der Jugendliche gestand schließlich, Cannabis konsumiert zu haben. Anschließend wurde ihm auf der Wache eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Minderjährige zusammen mit seinem Elektrokleinstfahrzeug an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Ihn erwartet nun ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Rheinland-Pfalz für 2022/2023
Die Drogenraten in Rheinland-Pfalz zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 19832 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 19296 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 18308 im Jahr 2022 auf 17709 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen blieb relativ konstant, mit 15296 Verdächtigen im Jahr 2022 und 15189 Verdächtigen im Jahr 2023. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 19.832 | 19.296 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 18.308 | 17.709 |
| Anzahl der Verdächtigen | 15.296 | 15.189 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 13.125 | 12.968 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 2.171 | 2.221 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 3.396 | 3.798 |
Quelle: Bundeskriminalamt








