Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen Joel F. und Elias F. erhoben. Sie werden der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt.
Schmölln: Anklage gegen Unterstützer rechtsextremer Vereinigung

Karlsruhe (ost)
Am 14. August 2026 hat die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gegen die deutschen Staatsbürger
Joel F. und
Elias F.
eingereicht.
Die beiden Beschuldigten werden verdächtigt, als Jugendliche mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) die inländische terroristische Vereinigung ausreichend unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB). Darüber hinaus sollen sie Beihilfe (§ 27 StGB) zum versuchten Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23, 2 StGB) und zur versuchten schweren Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) geleistet haben.
Die Anklageschrift, die nun zugestellt wurde, enthält im Wesentlichen folgenden Sachverhalt:
Im April 2024 wurde die rechtsextreme, auch überregional agierende terroristische Vereinigung “Letzte Verteidigungs Welle” (L.V.W) gegründet. Die Mitglieder dieser Gruppierung betrachteten sich als letzte Instanz zur Verteidigung der “Deutschen Nation”. Ihr Ziel war es, durch Gewalttaten hauptsächlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu diesen Taten gehörten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Zu dieser Vereinigung gehörten auch die separat verfolgten Claudio S. und Justin W.
Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 begaben sich Joel F. und Elias F. zusammen mit Claudio S. und Justin W. zur bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln, um dort einen Brand zu legen. Die Gruppe schlug ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik ins Gebäude zu schießen. Es brach jedoch kein Feuer aus. Elias F. sicherte die Aktion ab. Joel F. filmte die Tat.
Die Bundesanwaltschaft erhob am 3. Dezember 2025 Anklage gegen Claudio S. und Justin W. sowie andere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der L.V.W vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg (vgl. Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025). Am 5. August 2026 wurden Claudio S. und Justin W. unter anderem wegen des Vorfalls in Schmölln zu Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Joel F. und Elias F. wurden am 24. und 25. Juni 2026 verhaftet (vgl. Pressemitteilung Nr. 37 vom 26. Juni 2026). Elias F. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen Joel F. wurde am 22. Juli 2026 außer Vollzug gesetzt.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Rheinland-Pfalz für 2022/2023
Die Mordraten in Rheinland-Pfalz zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 68 Fälle registriert, wovon 67 aufgeklärt wurden, während es im Jahr 2023 nur noch 56 Fälle gab, die alle aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen ist ebenfalls gesunken, von 80 im Jahr 2022 auf 68 im Jahr 2023. Von diesen Verdächtigen waren 71 männlich und 9 weiblich im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 54 männliche und 14 weibliche Verdächtige gab. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen ist ebenfalls gesunken, von 34 im Jahr 2022 auf 26 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl an Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 68 | 56 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 67 | 56 |
| Anzahl der Verdächtigen | 80 | 68 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 71 | 54 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 9 | 14 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 34 | 26 |
Quelle: Bundeskriminalamt








