Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Selbstscanner-Kassen: Kein Freifahrtschein für Diebstahl

Selbstscanner-Kassen werden vermehrt genutzt, um Waren nicht zu bezahlen. Polizei warnt vor Strafverfolgung und Hausverbot bei Diebstahl.

Foto: unsplash

Bernkastel-Kues (ost)

In der Vergangenheit gab es mehrere Berichte über Diebstähle an Selbstscanner-Kassen in umliegenden Supermärkten, die bei der Polizei Bernkastel-Kues eingegangen sind. SB-Kassen werden immer häufiger in Geschäften eingesetzt. Es wurde festgestellt, dass einzelne Personen diese Möglichkeit nutzen, um Waren nicht zu bezahlen oder nicht vollständig zu bezahlen.

Der Bezahlvorgang an SB-Kassen beruht stark auf Vertrauen. Kunden scannen ihre Waren selbst und schließen den Einkauf eigenständig ab. Dieses Vertrauen ist jedoch kein Freifahrtschein: Das absichtliche Nichtscannen oder Nichtbezahlen von Waren gilt als Diebstahl und wird strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus riskieren erwischt Täter ein längeres, manchmal dauerhaftes Hausverbot und eine zivilrechtliche Forderung in Form einer Vertragsstrafe von den geschädigten Unternehmen.

Einige Unternehmen haben bereits auf die zunehmenden Diebstähle reagiert und ihre eigenen Überwachungsmaßnahmen verstärkt.

Wer also glaubt, dass ein Diebstahl an einer Selbstscanner-Kasse unbemerkt bleibt oder später nicht nachverfolgt werden kann, irrt sich. Auch hier kann die Polizei vorhandene Videoüberwachungen und digitale Spuren und Informationen nutzen, um die Täter zu identifizieren. Die Polizei hat verschiedene Möglichkeiten, um den Tathergang nachzuvollziehen und Verdächtige zu ermitteln.

Daher ist unser Appell klar: Eine Selbstscanner-Kasse ist kein rechtsfreier oder unbeobachteter Raum. Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass die Tat auch später aufgeklärt und der Verantwortliche ermittelt werden kann.

Quelle: Presseportal

nf24