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Spabrücken: Verkehrsunfall zwischen E-Scooter und Leichtkraftrad

Zwei Personen leicht verletzt nach Kollision in Spabrücken, beide Fahrzeuge beschädigt. Polizei warnt vor fehlendem Versicherungsschutz und Mindestalter für E-Scooter-Nutzung.

Foto: Depositphotos

Spabrücken (ost)

Am Abend des 27.09.2026, gegen 20:04 Uhr, ereignete sich an der Kreuzung Huberstraße/Hauptstraße in Spabrücken ein Verkehrsunfall zwischen einer 13-jährigen E-Scooter-Fahrerin und einem 17-jährigen Leichtkraftradfahrer.

Gemäß dem aktuellen Stand fuhr die 13-Jährige mit ihrem E-Scooter die Huberstraße in Richtung Triftstraße entlang. An der Kreuzung mit der Hauptstraße hielt sie zunächst an der Haltelinie an. Danach fuhr sie trotz der Vorfahrtsregelung in den Kreuzungsbereich ein, bemerkte dann jedoch den herannahenden Leichtkraftradfahrer auf der Hauptstraße und bremste sofort ab. Der 17-jährige Leichtkraftradfahrer leitete auch eine Vollbremsung ein. Die 13-Jährige sprang von ihrem E-Scooter und stürzte. Der Leichtkraftradfahrer konnte eine direkte Kollision mit dem Mädchen vermeiden, überfuhr jedoch den E-Scooter und stürzte dann auch. Beide Beteiligten wurden bei dem Unfall leicht verletzt.

Es kam glücklicherweise zu keiner direkten Kollision zwischen den beiden Personen. Der E-Scooter blieb unbeschädigt, während am Leichtkraftrad leichter Sachschaden entstand.

Bei der Unfallaufnahme stellte sich zudem heraus, dass der benutzte E-Scooter nicht ausreichend versichert war. Außerdem dürfen Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

Die Polizei nutzt den Unfall als Anlass, insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte darauf aufmerksam zu machen, vor der Nutzung eines E-Scooters durch ihre Kinder auf die gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Neben dem Mindestalter von 14 Jahren ist eine gültige Versicherungspolice zwingend erforderlich.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140.161 Unfälle. Davon endeten 13.630 Unfälle mit Personenschaden, was 9,72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5.625 Fälle aus, was 4,01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 897 Fällen registriert, was 0,64% ausmacht. Die Mehrheit der Unfälle, nämlich 120.009 Fälle (85,62%), endete mit Sachschaden. In Ortslagen innerorts gab es 9.397 Unfälle (6,7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6.632 Unfälle (4,73%) und auf Autobahnen 1.554 Unfälle (1,11%). Insgesamt gab es 134 Getötete, 2.545 Schwerverletzte und 14.904 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 140.161
Unfälle mit Personenschaden 13.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 5.625
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 897
Übrige Sachschadensunfälle 120.009
Ortslage – innerorts 9.397
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 6.632
Ortslage – auf Autobahnen 1.554
Getötete 134
Schwerverletzte 2.545
Leichtverletzte 14.904

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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