Am 25.04.2026 wurde ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen kontrolliert. Fahrer und Halter erwartet ein Strafverfahren.
Speyer: Fahren ohne Versicherungsschutz

Speyer (ost)
Am 25.04.2026 um etwa 14:05 Uhr führte eine Polizeistreife mit einem Elektrokleinstfahrzeug, umgangssprachlich E-Scooter, eine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurde festgestellt, dass die Versicherungsplakette aus dem Jahr 2025 abgelaufen war. Sowohl der 15-jährige Fahrer als auch der Halter müssen nun mit einem Strafverfahren rechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass „E Scooter“ im Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen. Das Fahren eines E Scooters ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung stellt eine Straftat gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Quelle: Presseportal








