Mit 31 Strafanzeigen und 19 Verkehrsunfällen war das Einsatzwochenende in Trier durchschnittlich. Besonders E-Scooter ohne Versicherungsschutz sorgten für Aufsehen.
Trier-Feyen/Weismark: Polizeieinsätze in Trier
Trier (ost)
Die Polizeiinspektion Trier verzeichnete am letzten regnerischen Wochenende 31 Strafanzeigen und 19 Verkehrsunfälle, was einem durchschnittlichen Niveau entspricht. Darüber hinaus gab es über 130 „sonstige“ Vorfälle, bei denen die Polizei involviert war. Nachfolgend werden einige Einsätze genauer betrachtet:
E-Scooter und Versicherung
Während einer Streifenfahrt wurde eine Person auf einem E-Scooter vom Hauptbahnhof in Richtung Theodor-Heuss-Allee entdeckt. Es stellte sich heraus, dass der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen hatte. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle gab der Fahrer nach einer Belehrung an, dass er nicht wusste, dass sein E-Scooter (maximale Geschwindigkeit 20 km/h) versichert sein muss. Seit 2019 gilt die Elektrokleinsfahrzeuge-Verordnung, die die Nutzung von Elektrokleinsfahrzeugen, einschließlich E-Scootern, auf öffentlichen Straßen in Deutschland regelt: Für die Nutzung auf öffentlichen Straßen sind ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis erforderlich. Oft beantragen die Hersteller bereits eine sogenannte „allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)“ beim Kraftfahrtbundesamt, sodass keine separate Genehmigung erforderlich ist. Das EKF muss außerdem mit einer Fahrzeug-Identifikationsnummer und einem Fabrikschild versehen sein (§ 2 eKFV). Das Versicherungskennzeichen muss auf der Rückseite des Fahrzeugs unterhalb des Schlusslichts angebracht werden. Es darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens muss mindestens 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einer Entfernung von mindestens 8 m lesbar sein (§ 3 eKFV). Die Polizei Trier betont erneut nachdrücklich, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sein müssen. Bei Verstößen drohen Geldbußen gemäß dem Bußgeldkatalog.
Handfester Streit um Döner-Preis
Am Hauptbahnhof Trier kam es zu Auseinandersetzungen über den Preis eines gekauften Döners, nachdem dieser mit zusätzlichen Zutaten versehen wurde. Um weitere Eskalationen und Streitigkeiten mit der Gegenseite zu vermeiden, erhielten die Verantwortlichen einen Platzverweis für den Bahnhofsvorplatz bis 06:00 Uhr. Da eine Person dem nicht nachkam, wurde sie nach einer kurzen Flucht zu Fuß in Gewahrsam genommen, was die Kosten für die Nacht erheblich erhöhte.
Verkehrsunfall an belebter Kreuzung
Das beteiligte Auto fuhr zunächst die Straße Auf der Weismark entlang und beabsichtigte, an der durch eine Ampel geregelten Kreuzung nach links in die Arnulfstraße abzubiegen. Während der Grünphase kam ein vorfahrtsberechtigter Radfahrer mit seinem Rennrad aus entgegengesetzter Richtung und plante, den Kreuzungsbereich entlang der Straße Auf der Weismark in Richtung Aulstraße zu passieren. Durch das Abbiegen des Autos kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Es entstand Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen, der Radfahrer wurde leicht verletzt.
Pöbelei endet in JVA
Ein Passant teilte mit, dass sich ein Mann in der Saarstraße aggressiv gegenüber Fußgängern und vorbeifahrenden Autofahrern verhielt, indem er sie anschrie. Die Streife fand die Person auf einer Bank sitzend vor. Der Mann erhielt zunächst einen Platzverweis. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl des AG Trier gegen ihn vorlag. Nach der Vorführung vor dem zuständigen Gericht in Trier wurde er in die JVA gebracht.
Verlängerung der Ingewahrsamnahme
Am Freitagabend meldete der Wachdienst des Brüderkrankenhauses Trier eine randalierende Person, die mit den Fäusten gegen die Drehtür am Haupteingang schlug. Bei der Ankunft der Beamten schien der Mann unter Drogeneinfluss zu stehen und reagierte nicht auf die Anweisungen der Polizei. Um weitere Straftaten zu verhindern, wurde er bis zum nächsten Morgen in Gewahrsam genommen. Nach seiner Entlassung weigerte sich der Mann, das Gelände der Dienststelle zu verlassen, weshalb ein Bereitschaftsrichter die Verlängerung bis zum Mittag anordnete. Daraufhin versuchte der Mann, sich selbst im Gewahrsam zu verletzen, weshalb er in die Psychiatrie des Mutterhauses eingeliefert wurde.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140161 Unfälle. Davon waren 13630 Unfälle mit Personenschaden, was 9.72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5625 Fälle aus, was 4.01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 897 Fällen registriert, was 0.64% entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 120009 Fälle, was 85.62% entspricht. Innerorts gab es 9397 Unfälle (6.7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6632 Unfälle (4.73%) und auf Autobahnen 1554 Unfälle (1.11%). Die Anzahl der Getöteten betrug 134, Schwerverletzte wurden 2545 registriert und 14904 Personen wurden leicht verletzt.
2023 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 140.161 |
Unfälle mit Personenschaden | 13.630 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 5.625 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 897 |
Übrige Sachschadensunfälle | 120.009 |
Ortslage – innerorts | 9.397 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 6.632 |
Ortslage – auf Autobahnen | 1.554 |
Getötete | 134 |
Schwerverletzte | 2.545 |
Leichtverletzte | 14.904 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)