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Trier: Neues Gesetz zu Cannabis in Deutschland – Polizei informiert

Das neue Gesetz zur Legalisierung von Cannabis tritt am 01.04.2024 in Kraft. Die Polizei bereitet sich auf die Umsetzung vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Foto: Depositphotos

Trier (ost)

Der Beschluss der Bundesregierung zur Einführung des Gesetzes über den Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) und der damit verbundenen faktischen (Teil-)Legalierung von Cannabis erfolgte im Februar 2024. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2024 tritt das Gesetz am 27. März 2024 in Kraft und wird am 01.04.2024 wirksam.

Ab diesem Zeitpunkt wird der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis sowie der private Anbau unter festgelegten Bedingungen für Erwachsene straffrei sein. Die gemeinschaftliche Anpflanzung zum Eigenkonsum in Anbauvereinen soll gemäß den aktuellen Plänen der Bundesregierung am 1. Juli 2024 beginnen.

Das Ministerium des Innern hat am 26. März den Polizistinnen und Polizisten im Land einen Rahmen für die sektorübergreifende polizeiliche Praxis vorgelegt. Darin werden potenzielle Situationen im Umgang mit einer grundlegend veränderten Rechtslage mit konkreten Handlungsempfehlungen beschrieben. Dies soll die Polizistinnen und Polizisten im Land bestmöglich auf die Umsetzung des KCanG vorbereiten.

Während das Cannabisgesetz den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln weiterhin untersagt.

Die Polizei Rheinland-Pfalz legt großen Wert auf Prävention, da die Sicherheit im Straßenverkehr zu ihren Hauptaufgaben gehört.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ohne Gefährdung Dritter oder Unfälle wird weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz geahndet. Mögliche Konsequenzen sind Fahrverbote und Bußgelder in vierstelliger Höhe.

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln wie Cannabis ein Fahrzeug führt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht, kann gemäß § 315c Strafgesetzbuch bestraft werden. Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Ziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Niveau der Verkehrssicherheit im Land aufrechtzuerhalten und zu stärken. Entscheidend ist, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dafür zu schärfen, dass eine Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr genauso unvereinbar sind wie im Zusammenhang mit Alkohol.

Kontakt:

Polizeipräsidium Trier
Pressestelle

Telefon: 0651-9779-0
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

Statistiken zur Drogenkriminalität in Rheinland-Pfalz für 2021/2022

Die Drogenraten in Rheinland-Pfalz zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 20624 Fälle erfasst, während es im Jahr 2022 19832 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 18954 im Jahr 2021 auf 18308 im Jahr 2022. Die Anzahl der Verdächtigen verringerte sich von 16025 auf 15296, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen von 13638 auf 13125 und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 2387 auf 2171 sank. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg jedoch von 3102 auf 3396 an. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Drogenfällen in Deutschland mit 70510 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 20.624 19.832
Anzahl der aufgeklärten Fälle 18.954 18.308
Anzahl der Verdächtigen 16.025 15.296
Anzahl der männlichen Verdächtigen 13.638 13.125
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.387 2.171
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 3.102 3.396

Quelle: Bundeskriminalamt

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