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Trier: Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Die Polizei in Trier ermittelt nachdem ein Gullydeckel auf der B49 ausgehoben wurde, was zu einem Hindernis auf der Fahrbahn führte.

Foto: unsplash

Trier (ost)

Am Morgen des 17.05.2026 um 06:30 Uhr wurde die Polizeiinspektion Trier über einen herausragenden Gullydeckel in der Nähe der B49 am Zurlaubener Ufer in Trier informiert.

Ein aufmerksamer Beobachter hatte bemerkt, dass der Kanalschacht geöffnet war, und die Polizei verständigt.

Das Entfernen eines Gullydeckels stellt gemäß §315 b StGB einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und ist daher strafbar. Zusätzlich ließen die Täter den Gullydeckel auf der Straße liegen, was neben dem entstandenen Loch ein Hindernis auf der Fahrbahn darstellt.

Falls Verkehrsteilnehmer durch den herausgehobenen Gullydeckel gefährdet wurden, werden sie gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Trier unter der Telefonnummer 0651-98344150 zu melden. Die Polizeiinspektion Trier sucht außerdem Zeugen, die hilfreiche Informationen über die Täter geben können.

Quelle: Presseportal

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