Ein 24-jähriger Rollerfahrer wurde auf dem Radweg gestoppt. Falsches Kennzeichen, Diebstahl, keine Fahrerlaubnis und Haftbefehl führten zu Konsequenzen.
Trier: Verstöße bei Kontrolle eines Kleinkraftrades
Trier (ost)
Ein 24-jähriger Rollerfahrer fiel einer Streife der PI Trier auf, weil er mit seinem Kleinkraftrad auf dem Radweg unterwegs war. Die Kontrolle fand gestern, am 15.09.2025 um 17.45 Uhr in der Metternichstraße statt. Dabei stellten die Beamten fest, dass das Befahren des Radwegs nur eine von vielen Verstößen war.
Das Versicherungskennzeichen am Roller gehörte zu einem anderen Kleinkraftrad, wodurch der Roller ohne Versicherungsschutz unterwegs war. Zusätzlich wurde das Fahrzeug gesucht, da es vermutlich gestohlen war. Es konnte auch schneller als die erlaubten 45 km/h fahren.
Des Weiteren besaß der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis und gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Um einer Verhaftung zu entgehen, zahlte der 24-jährige eine Geldstrafe. Dennoch wird er sich für die illegale Fahrt verantworten müssen.
Quelle: Presseportal