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Unfall mit E-Scooter in Speyer

Am Sonntagabend verursachte ein 14-jähriger Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Unfall, als er einem Zusammenstoß auswich und gegen einen Stromkasten prallte.

Foto: Depositphotos

Speyer (ost)

Am Sonntagabend, kurz nach 18 Uhr, fuhr ein 14-Jähriger mit seinem Elektroroller auf dem Radweg in der Waldseer Straße Richtung Ortsausgang. Mehrere unabhängige Zeugen berichteten, dass der Elektroroller mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Kurz vor einer Bushaltestelle bremste der 14-Jährige abrupt, um einen Zusammenstoß mit mehreren Personen auf dem Gehweg zu vermeiden, und prallte dabei gegen einen Stromkasten. Dadurch stürzte der Jugendliche und zog sich schwere Verletzungen zu. Er wurde vom Notarzt vor Ort versorgt und dann ins Krankenhaus gebracht. Untersuchungen zum Elektroroller ergaben, dass er nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist und laut Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen kann.

In Bezug auf den Unfall sollte die Erstversorgung zunächst durch einen Notarzt mit dem Rettungshubschrauber erfolgen, jedoch musste dieser seinen Landeanflug abbrechen. Dabei wurde ein Werbeschild eines nahegelegenen Geschäfts von der Hauswand gerissen und auf ein geparktes Auto geschleudert, das dadurch erheblich beschädigt wurde. Der entstandene Schaden beläuft sich auf eine vierstellige Summe.

In diesem Kontext weist die Polizei erneut auf verschiedene Anforderungen hin, die beim Fahren von Elektrorollern im öffentlichen Straßenverkehr zu beachten sind:

Um im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden, muss der Elektroroller folgende Kriterien erfüllen: – Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h.

Wer darf Elektroroller fahren und welche Regeln müssen beachtet werden? – Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

innerorts: Benutzung von Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Falls diese nicht vorhanden sind, darf auf der Fahrbahn oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. außerorts: Regelung wie innerorts und zusätzlich Benutzung von Seitenstreifen. Die Benutzung der Autobahn oder Kraftfahrstraße ist untersagt.

Quelle: Presseportal

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