Beim Online-Shopping aus dem Ausland sind zoll- und steuerrechtliche Bestimmungen zu beachten, insbesondere bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren und Fälschungen.
Black Friday und Weihnachten: Zollhinweise für Auslandsbestellungen

Saarbrücken (ost)
Während des Black Friday und der Vorweihnachtszeit erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Personen, die Schnäppchen oder Geschenke im Ausland bestellen, sollten nicht nur die Lieferzeiten im Auge behalten, sondern auch zoll- und steuerrechtliche Aspekte berücksichtigen.
Was muss man bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten beachten?
Es ist wichtig zu beachten, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).
Was ist zu beachten, wenn Pakete aus dem EU-Inland kommen?
Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei Paketsendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (z.B. alkoholische Getränke, andere alkoholhaltige Produkte und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland muss jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer entrichtet werden. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die von privat zu privat auf dem Postweg versandt werden.
Vorsicht bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen
Scheinbar günstige Markenprodukte können sich als Fälschungen entpuppen und zu rechtlichen Konsequenzen führen, da der Zoll gefälschte Waren in der Regel beschlagnahmt. Der Kaufpreis wird oft nicht erstattet und der Markeninhaber kann zivilrechtliche Schritte einleiten.
Beim Online-Shopping sollte auch die Produktsicherheit nicht vernachlässigt werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Wenn der Zoll feststellt, dass Produkte nicht den EU-Standards entsprechen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichnungen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.
Verbraucher sollten daher auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstigen Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.
Tabakwaren
Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Ersatzstoffen für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren oder deren Ersatzstoffe ohne deutsches Steuerzeichen werden vom Zoll beschlagnahmt.
Wie man sich informieren kann
„Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren“, betont Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Verbraucher können sich auf der Website des Zolls ausführlich über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner kann man zudem herausfinden, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.
Link: „Chatbot TinA“ https://tina-zoll.bundesbots.de/
Link: „Abgabenrechner“ https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html
Link: „Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen“ https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
Link: „FAQs zu Postsendungen“ https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html
Quelle: Presseportal








